Bürger können sich an den Kreis wenden Einzelfallentscheidungen bei Coronaschutzimpfungen

Grevenbroich · Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sind für Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung zuständig. Dies hat jetzt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt.

 Das Impfzentrum des Rhein-Kreis in der Hammfeld-Halle in Neuss.

Das Impfzentrum des Rhein-Kreis in der Hammfeld-Halle in Neuss.

Foto: RKN/Dieter Staniek

Für Bürger aus dem Rhein-Kreis hat die Kreisverwaltung hierzu die Mail Adresse impfpriorisierung@rhein-kreis-neuss.de eingerichtet. Hier können entsprechende Anträge gestellt werden. Grundvoraussetzung für einen solchen Antrag ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses, das nach Vorgaben des Landes nicht vor dem 8. Februar datiert sein darf.

Für eine Einzelfallentscheidung kommen Personen in Frage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss.

Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann der Kreis den entsprechenden Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weiterleiten. Das jeweilige Ergebnis wird der beantragenden Personen zeitnah mitgeteilt. Bei positiver Prüfung wird ein Impftermin im Impfzentrum des Kreises in der Hammfeld-Halle in Neuss vereinbart.

Ausgenommen von diesem Verfahren sind ausdrücklich diejenigen chronisch Kranken, die in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes bereits einer bestimmten Priorisierungsstufe zugeordnet sind. In den nachfolgend aufgeführten Fällen muss kein Antrag auf Einzelfallentscheidung gestellt werden. Die in der hohen Priorität genannten Personen werden ein gesondertes Impfangebot im März erhalten.

Dies sind bei Schutzimpfungen mit hoher Priorität zum Beispiel Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit chronischer Nierenerkrankung und anderes mehr, und bei Personen mit erhöhter Priorität Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit Asthma bronchiale oder chronisch entzündlicher Darmerkrankung und anderes mehr.

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