Neuerungen in der Corona-Schutzverordnung Weitere Lockerungen, keine Entwarnung!

Das nordrhein-westfälische Kabinett unter Ministerpräsident Armin Laschet hat Änderungen für die Corona-Schutzverordnung beschlossen. Sie treten ab morgen in Kraft und gelten bis einschließlich zum 11. August. So der jetzige Hinweis aus dem Jüchener Rathaus.

 Bürgermeister Harald Zillikens mahnt: „Die Pandemie ist noch nicht überstanden.“

Bürgermeister Harald Zillikens mahnt: „Die Pandemie ist noch nicht überstanden.“

Jüchen. Die ab morgen gültige Corona-Schutzverordnung enthält zahlreiche Änderungen in Bezug auf Veranstaltungen und Versammlungen.

Für Einrichtungen und Veranstaltungsorte, an denen mehrere Veranstaltungen stattfinden, genügt nun die einmalige Erstellung und Vorlage eines Konzeptes.

Weiterhin erfolgt eine Änderung der Personengrenzen für Veranstaltungen. Dies betrifft vor allem Feste aus einem herausragenden Anlass – insbesondere Hochzeiten und Abschlussfeiern –, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen.

Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben.

Der Abstand zwischen Publikum und Darstellenden – insbesondere bei Gesang und Tanz – wird von drei auf vier Meter erweitert.

Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht.

Auch bei der zulässigen Zuschauerzahl im Bereich des Sports erfolgt den Angaben der Stadt Jüchen nach eine Erhöhung von 100 auf 300 Personen.

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind noch mindestens bis zum 31. Oktober untersagt.

Gleiches gilt für große Festveranstaltungen wie beispielsweise Volks-, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Großveranstaltungen.

Jüchens Bürgermeister Harald Zillikens dankt den Bürgerinnen und Bürgern seiner Stadt für die strikte Disziplin der vergangenen Monate und den damit verbundenen Verzicht, mahnt jedoch zeitgleich vor zu viel Leichtsinn.

„Trotz der zahlreichen Lockerungen sind neben den allgemeinen Hygieneregeln weiterhin die drei Grundregeln unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten. Die Pandemie ist noch nicht überstanden“, so seine klare und sicher auch nachvollziehbare Ansage.

-tkG.

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