4.466 Mütter und Väter erhielten 2025 im Rhein-Kreis Elterngeld Umfassende persönliche Beratung

Grevenbroich · Die Nachfrage nach Elterngeld ist im Rhein-Kreis weiterhin groß, auch wenn die Gesamtzahl der Personen, die Elterngeld bezogen, von 4.527 im Jahr 2024 auf 4.466 im vergangenen Jahr leicht gesunken ist.

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Die Elterngeldstelle des Rhein-Kreises teilt mit, dass 2025 insgesamt 3.211 Mütter und 1.255 Väter Elterngeld erhielten; im Jahr davor lag die Zahl bei 3.201 Müttern und 1.326 Vätern.

27,5 Prozent der 4.466 Elterngeldbeziehenden im Rhein-Kreis waren im vergangenen Jahr Väter. Damit ist der Anteil der Väter, die Elternzeit nahmen und Elterngeld bezogen, leicht zurückgegangen (2024: 29,2 Prozent und 2023: 29,8 Prozent).

Petra Fliegen, Leiterin des Familienbüros und der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises, stellt fest, dass umfassende persönliche Beratung sehr gefragt ist: „Durch Änderungen unter anderem bei den Einkommensgrenzen sind die Beratungsgespräche zeitintensiver geworden.“

Immer wieder gibt es Nachfragen zu der Einkommensgrenze, bis zu der das Elterngeld noch gezahlt wird: Diese wurde zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro gesenkt.

Die Antragstellenden im Rhein-Kreis können sich telefonisch während der Sprechzeiten oder auch in einem persönlichen Gespräch in der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss beraten lassen. Darüber hinaus werden zwei Mal wöchentlich Online-Termine im virtuellen Bürgerbüro angeboten.

Insgesamt 4.842 Anträge gingen im vergangenen Jahr in der Elterngeldstelle ein; 2024 waren es 5.040 Anträge.

In Grevenbroich erhielten im Jahr 2025 insgesamt 637 (2025) und 635 (2024), in Jüchen 222 (2025) und 223 (2024) und in Rommerskirchen 122 (2025) und 150 (2024).

Knapp 36,8 Millionen Euro Elterngeld wurden 2025 aus Bundesmitteln ausgezahlt. Das sind über eine Million weniger als im Jahr davor. Mit 40 Kalendertagen lag die Bearbeitungszeit im Rhein-Kreis etwas höher als im Vorjahr, als die Zahl 38 Kalendertage betrug.

Kreis-Jugendamtsleiterin Marion Klein weist darauf hin, dass die längere Bearbeitungszeit unter anderem dadurch zustande kommt, dass die Online-Anträge einen erhöhten Zeitaufwand erfordern. Zudem gab es hohen Beratungsbedarf unter anderem wegen des einmonatigen Parallelbezugs. „Wichtig für eine zügige Bearbeitung ist, dass die Anträge vollständig bei uns eingehen“, betont Marion Klein. „Auf unserer Internetseite erfahren Interessierte genau, welche Unterlagen sie benötigen.“

Mehr Informationen rund um das Elterngeld gibt es unter dem Link https://cas5-0-urlprotect.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.rhein%2dkreis%2dneuss.de%2felterngeld&umid=b079d6e6-8967-4fe4-adfa-e302231ac6fd&rct=1773214443&auth=f8c1baceba2a490369a2d3c8736469ec61ded91a-fd772100286c67c114db8225074aff3ae1972636 sowie telefonisch bei der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss unter den Nummern 02131 928-5161 bis -5164 und -5167 bis -5169, -5181 und -5191 oder per E-Mail unter [email protected].

(-ekG.)