Nach fünf Tagen testen lassen Neues Online-Formular für Testergebnisse zur Beendigung der Quarantänen in Schulen

Grevenbroich/Rommerskirchen/Jüchen · Schüler und Kindergartenkinder, die aufgrund eines Kontaktes zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in einer Schule oder Kindertagesstätte in Quarantäne sind, können die Quarantäne ab sofort nach fünf Tagen durch Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses aus einem Testzentrum oder einer anderen hierfür zertifizierten Stelle beenden.

 Nach fünf Tagen kann die Quarantäne der Kinder durch Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses beendet werden.

Nach fünf Tagen kann die Quarantäne der Kinder durch Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses beendet werden.

Foto: GettyImages 1081346350

Dies gilt nur, wenn die unter Quarantäne stehende Person auch keine Symptome einer Erkrankung aufweist. Der Test darf dabei frühestens fünf Tage nach dem letzten Kontakt zu der infizierten Person durchgeführt werden. Selbsttests sind nicht zugelassen.

Für den Nachweis des negativen Testergebnisses hat der Rhein-Kreis Neuss unter www.rkn.nrw/testnachweis ein Online-Formular eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit, das Testergebnis digital beim Gesundheitsamt einzureichen. Die Quarantäne gilt mit dem Hochladen des negativen Testergebnisses unmittelbar als beendet.

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