Terminvergabe beim Rhein-Kreis Straßenverkehrsamt bittet, nicht benötigte Termine zu stornieren

Grevenbroich · Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung ist auch weiterhin nach Terminvereinbarung möglich. Für das Straßenverkehrsamt können Bürger einen Termin online unter diesem Link reservieren (www.rhein-kreis-neuss.de/onlinetermin). Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, bittet alle Kunden, nicht benötigte Termine zu stornieren.

Straßenverkehrsamt bittet, nicht benötigte Termine zu stornieren
Foto: RKN

„Nur dann können wir die freien Kapazitäten anderen Bürgern zur Verfügung stellen“, betont sie und fügt hinzu: „Wir stellen in der Regel täglich ab etwa 10 Uhr Termine für denselben Tag ein, um flexibel reagieren zu können.“ So finden Kunden im Online-Portal neben langfristig buchbaren Terminen meist am späten Vormittag auch tagesaktuelle Termine.

Die Corona-Schutzverordnung erlaubt nur eine begrenzte Anzahl an Personen im Warte- oder Servicebereich in den Dienststellen des Straßenverkehrsamtes. Aus diesem Grund sollten Bürger ihre Anträge soweit wie möglich kontaktlos stellen. So können sie zum Beispiel alle Angelegenheiten rund um Fahrerlaubnisse per Post erledigen.

Derzeit arbeitet das Straßenverkehrsamt an einem zusätzlichen Online-Portal für den Pflichtumtausch von alten Führerscheinen. So müssen Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 den deutschen Papier-Führerschein gegen eine EU-Kartenfahrerlaubnis umtauschen. Sobald das Portal für diesen Umtausch frei geschaltet wird, informiert das Straßenverkehrsamt dazu auf seiner Internetseite.

Wer ein Auto abmelden will, kann dies über das internetbasierte Kfz-Portal erledigen bei Fahrzeugen, die ab 2015 zugelassen wurden.

Informationen rund um das Straßenverkehrsamt finden sich unter der Internet-Adresse www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto.

(-ekG.)
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