Update: Pistole sichergestellt - Festgenommener wird Haftrichter vorgeführt Schießerei in Rommerskirchen: Polizei nimmt 57-Jährigen fest

Butzheim · Am Donnerstag, 12. Mai, kurz nach 19 Uhr, erreichte die Polizei ein Notruf aus dem Rommerskirchener Ortsteil Butzheim. Der Anrufer gab an, dass auf der Straße „Zum Schützengrund" Schüsse gefallen seien. Sofort rückten Einsatzkräfte der Polizei zum genannten Tatort aus. Dort trafen die Beamten neben Zeugen auch auf zwei verletzte Personen. Eine Frau und einen offenbar ebenfalls durch Schüsse schwerer verletzten Mann.

Schießerei in Rommerskirchen​: Polizei nimmt 57-Jährigen​ fest
Foto: Kurier Verlag/Rolf Retzlaff

Nach ersten Erkenntnissen der noch laufenden Ermittlungen der Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf schoss am Donnerstagabend ein 57-jähriger Mann mutmaßlich im Zuge bereits länger andauernder Streitigkeiten mit einer Pistole auf offener Straße und traf dabei einen 38-jährigen Mann sowie eine 44-jährige Frau. Im Anschluss flüchtete er in seinem Auto mit zunächst unbekanntem Ziel vom Tatort.

Der schwer verletzte 38-Jährige musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden. Nachdem die Verletzungen eine Lebensgefahr zunächst nicht ausschließen ließen, hat sich sein Zustand nach Auskunft der behandelnden Ärzte derzeit leicht stabilisiert.

Den nach wie vor bewaffneten Tatverdächtigen nahmen Zivilkräfte der Polizei wenig später an der Bergheimer Straße in Neuss fest. Bislang macht der in jüngster Zeit polizeilich nicht in Erscheinung getretene Verdächtige keine Angaben zum Tatvorwurf.

Im Auto des 57-Jährigen stellten die Beamten eine scharfe Pistole sicher, bei der es sich wohl um die Tatwaffe handeln dürfte. Der Festgenommene war nach aktuell vorliegenden Informationen der Polizei nicht als Waffenbesitzer bekannt beziehungsweise auch nicht als solcher registriert.

Der Festgenommene wird im Verlauf des Freitags, 13. Mai, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einem Richter vorgeführt, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet.

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