Teilhabeleistungen gibt es demnächst cash Überweisung statt Gutschein

Grevenbroich · Überweisung statt Gutschein: Seit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes gibt es die Möglichkeit, Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld haben, auszuzahlen. Der Rhein-Kreis hat sich jetzt mit einstimmigem Votum des Kreistags dazu entschlossen, von der Möglichkeit im Regelfall Gebrauch zu machen.

 Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten: Kreisdirektor Dirk Brügge zur Umstellung im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten: Kreisdirektor Dirk Brügge zur Umstellung im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Foto: RKN

„Uns ist bewusst, dass die Umstellung für die Leistungsanbieter und Leistungsbehörden mit einem vorübergehenden Mehraufwand einhergeht. Die Entstigmatisierung der Leistungsberechtigten sollte aber im Vordergrund stehen“, so Kreisdirektor Dirk Brügge.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Kreistags waren unter anderem die Tatsachen, dass diverse Leistungsarten bereits erfolgreich in Form von Geld erbracht werden und dass die Stärkung der Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten eine der wesentlichen Aufgaben und das erklärte Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende darstellt.

 Eine Steigerung des Leistungsabrufs ist zentraler Gedanke der Umstellung. Der Bezug von Leistungen der Bildung und Teilhabe wird oft als stigmatisierend empfunden, was den Zugang erschwert. Die bisher genutzten Erbringungswege in Form von Direktzahlung und Gutschein sind stigmatisierungsintensiv, die Erbringung als Geldleistung stellt den stigmatisierungsärmsten Weg dar.

 Die Umstellung auf Geldleistung geht mit der immer wieder geäußerten Sorge einher, dass die Zuschüsse im Einzelfall nicht zweckentsprechend verwendet werden, wobei die weit überwiegende Mehrheit die Mittel allerdings erfahrungsgemäß richtig nutzt. Um den Bedenken entgegenzuwirken, hat der Rhein-Kreis Neuss ein Kontrollsystem entwickelt, das ein zeitnahes Eingreifen bei zweckfremder Verwendung der Leistung ermöglicht.

 Die Umstellung findet im Bereich SGB II (Jobcenter) zum 1. März statt, für den Bereich SGB XII/BKGG (Sozialamt) zum 1. April. Ab diesen Zeitpunkten wird die Leistung im Voraus auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Die Eltern begleichen damit die Rechnungen der Leistungsanbieter, was auch über Lastschriftverfahren erfolgen kann. Bei laufenden Bewilligungen erfolgt die Umstellung automatisch.

 er Rhein-Kreis hat alle Leistungsanbieter in seinem Gebiet informiert und ein Schreiben für die Leistungsberechtigten erstellt, das diese über Sozialamt beziehungsweise Jobcenter erhalten. Um den Umstellungsprozess zu steuern und mögliche Hindernisse frühzeitig zu beheben, untersucht der Kreis den Verlauf und Erfolg der Umstellung. Dazu wird in regelmäßigen Abständen eine Befragung der Leistungsanbieter und Leistungsbehörden zum aktuellen Stand erfolgen.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen Kinder und Jugendliche aus armen Familien bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen zählen etwa Zuschüsse für Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie im Sportverein oder in der Musikschule.

(-ekG.)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Sturm-Bilanz
2. Update: Weitere Einsätze wegen „Antonia“ Sturm-Bilanz