Rhein-Kreis warnt vor Betrugsmasche Falsche Zahlungsaufforderung

Grevenbroich · Das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises warnt Personen, die sich einbürgern lassen wollen, davor, vor der Antragstellung eine Sicherheitshinterlegung zu zahlen. Jetzt wurde ein Fall bekannt, bei dem eine russische Staatsbürgerin die Einbürgerung bei einem privaten Anbieter beantragt hatte und Opfer eines Betrugs wurde.

 Kreisdezernent Martin Stiller weist darauf hin, dass bei Einbürgerungsanträgen keine Sicherheitshinterlegung verlangt wird.

Kreisdezernent Martin Stiller weist darauf hin, dass bei Einbürgerungsanträgen keine Sicherheitshinterlegung verlangt wird.

Foto: RKN.

Die Frau hatte von dem Anbieter, den sie über das Internet gefunden hatte, eine Zahlungsaufforderung für eine Sicherheitshinterlegung in Höhe von 2 500 Euro erhalten und das Geld überwiesen.

Daraufhin wurde ihr per Mail ein Termin für die Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises mitgeteilt. Als die Meerbuscherin zum Termin in der Kreisverwaltung erschien, wurde klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei – allerdings mit wenig Hoffnung, ihr Geld zurück zu bekommen.

Kreis-Dezernent Martin Stiller berichtet, dass der private Anbieter der Meerbuscherin die Zahlungsaufforderung und den Termin mit den Kontaktdaten der Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises mitteilte. „Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Ausländer und Geflüchtete werden schnell zu Opfer von Betrügern, weil sie mit den Abläufen in Deutschland häufig nicht vertraut sind“, sagt der Jurist und betont: „Wer sich einbürgern lassen will, kann den Antrag nur bei einem persönlichen Termin bei uns in der Kreisverwaltung stellen. Wir verlangen vorab keine Sicherheitshinterlegung, und eine Gebühr in der Regel im niedrigen dreistelligen Bereich wird – im Rahmen der gesetzlichen Regelung – erst nach der erbrachten Leistung fällig.“

Der Rhein-Kreis ist für Ausländer und Geflüchtete, die in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch sowie der Gemeinde Rommerskirchen wohnen, zuständig. Wer in Neuss oder Dormagen wohnt, wendet sich an die Stadt Neuss beziehungsweise an die Stadt Dormagen. Interessierte finden alle wichtigen Informationen rund um die Einbürgerung unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/einbuergerung.

(-ekG.)
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