Termine mit der Schulleitung absprechen Anmeldung der Schulneulinge für das nächste Schuljahr

Jüchen · Am 1. August werden alle in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. September 2018 geborenen Kinder schulpflichtig. Aus diesem Grund werden hiermit alle Eltern aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder bei der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden.

 Die Anmdeldungen für die Grundschulen im Stadtgebiet beginnen bald.

Die Anmdeldungen für die Grundschulen im Stadtgebiet beginnen bald.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Daniela Furth

Gemäß § 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Anmeldetermine für alle Grundschulen: 18. September bis 29. September 2023 nur nach Terminabsprache mit der jeweiligen Schulleitung. Es ist erforderlich, das Kind bei der Anmeldung persönlich der Schulleitung vorzustellen.

Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrenntlebenden Eltern bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzubringen. Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.

Die Grundschulen im Stadtgebiet:

Verbundschule Lindenschule

Standort Gemeinschaftsgrundschule Gierath, Schulstraße 69a

Standort Gemeinschaftsgrundschule Bedburdyck-Stessen, Bachstraße 27

Tel. 02165/915-4701

Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath

Standort Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch, Mühlenstraße 2

Standort Gemeinschaftsgrundschule Otzenrath, Jahnstraße 15

Tel. 02165/915-4501

Gemeinschaftsgrundschule Jüchen

In den Weiden 16, Jüchen

Tel. 02165/915-4601