Im Zuge der Bodenuntersuchungen führen die Beschäftigten und Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW Sondierungen (Handbohrungen) bis maximal 2 Meter Tiefe durch. Stellenweise werden auch Aufgrabungen angelegt, aus denen Bodenproben entnommen werden.
Im Rahmen des § 6 des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 sind die Beschäftigten und Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW berechtigt, Grundstücke – nicht die Gebäude – zu betreten und die notwendigen Arbeiten vorzunehmen. Auf forstliche und landwirtschaftliche Belange und die Nutzung der Grundstücke wird so weit wie möglich Rücksicht genommen. Falls trotzdem durch die Arbeiten Schäden entstehen, werden diese nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die Beauftragten des GD NRW legitimieren sich durch Dienstausweise oder Begleitschreiben.
Die regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht.
Weitere Informationen sowie eine Karte, die das zu untersuchende Gelände zeigt, sind auf der Internetseite der Stadt Jüchen (www.juechen.de) im Bereich News sowie unter den Amtlichen Bekanntmachungen zu finden. Ansprechpartner für die Arbeiten im Jüchener Bereich ist Tristan Schriever. Er ist erreichbar unter 02151/897-441 oder 01577/6 82 01 34 sowie per E-Mail an [email protected].
Der Geologische Dienst NRW und die Stadt Jüchen bitten darum, die Beauftragten bei ihren Aufgaben zu unterstützen.