Noch im Juli wird daher die gesamte Bedburger Innenstadt als Tempo-20-Zone ausgewiesen. Damit soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere für Fußgänger und Radfahrende – erhöht werden. Die neue Regelung tritt unmittelbar mit Einrichtung der Beschilderung in Kraft, die der Bauhof der Stadt im Laufe des Monats installiert.
Die neue Verkehrsstruktur reduziert den Beschilderungsaufwand und trägt gleichzeitig zu einer besseren Übersichtlichkeit bei.
Gleichzeitig gilt damit künftig in der gesamten Innenstadt auch die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Den Start hierfür machten bereits die beiden Kreuzungen an der Langemarckstraße/Lindenstraße sowie an der Graf-Salm-Straße/Arnold-Freund-Straße.
Ausgenommen davon sind natürlich Zufahrten mit abgesenktem Bordstein – hier gilt weiterhin die bekannte gesetzliche Regelung.
Ein weiterer wichtiger Baustein der neuen Verkehrsordnung ist die Anpassung der Parkscheibenregelung. Auf Wunsch der Bedburger Gewerbetreibenden wird die maximale Parkdauer auf zwei Stunden verlängert. Die bisherige Regelung mit einer Stunde habe sich im Praxisalltag als zu kurz erwiesen, insbesondere für Kunden von Dienstleistungen mit längerer Aufenthaltsdauer.
Durch die neue Zonierung, die reduzierte Zeichenanzahl und eine moderne, verständliche Beschilderung wird eine rechtskonforme, nachvollziehbare und kontrollierbare Verkehrsordnung hergestellt.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der neuen Regelungen und bedankt sich für das Verständnis während der Umsetzungsphase.