Illegale Müllablagerungen verteuern Abfallentsorgung Knapp acht Prozent müssen drauf geschlagen werden!

Grevenbroich · Für das Jahr 2026 werden die Gebühren für die Abfallentsorgung in Grevenbroich angepasst. Hintergrund sind deutlich gestiegene Kosten in den Gebührenhaushalten, welche die Stadt nach geltendem Kommunalabgabengesetz vollständig über Gebühren refinanzieren muss.

Unter anderem wilden Müll (Symbolfoto) lässt die Müllgebühren steigen.

Foto: SMeu.

Gebühren dürfen nur in Höhe der tatsächlichen Kosten erhoben werden, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden.

Ein wesentlicher Kostenblock sind die Erstattungen für Kosten aus Gebührenhaushalten. Über diese Position werden die Leistungen der Stadtbetriebe wie zum Beispiel für die Beseitigung wilder Müllkippen, die Reinigung der Glascontainerstandplätze sowie die Leerung der Papierkörbe auf öffentlichen Flächen erstattet.

Insgesamt erhöht sich der Gebührenbedarf von 7,02 auf 7,95 Millionen Euro und damit um rund eine Million Euro.

Für ein 120-Liter-Restabfallgefäß steigt die Jahresgebühr damit von 278,59 Euro auf 300,34 Euro, das entspricht einer Erhöhung von rund 7,8 Prozent beziehungsweise gut 2,31 Euro im Monat.

Neben den höheren Entsorgungspreisen haben sich auch Menge und Art des illegal abgelagerten Mülls deutlich verändert. Immer häufiger müssen Reifen, asbesthaltige Baustoffe und andere Gefahrstoffe fachgerecht entsorgt werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten für Spezialunternehmen und bindet mehr Personal.

Zusammen mit den gestiegenen Kosten für die Entsorgung von wildem Müll, abgestellten Fahrzeugen, Restmüll, Bioabfall und Sperrmüll sowie höheren Deponieentgelten führt dies dazu, dass die Abfallgebühren steigen müssen.

Zugleich bleibt der Gebührensatz für die Straßenreinigung trotz höherer Kosten der Entsorger und zusätzlicher Leistungen stabil bei 2,71 Euro je Frontmeter im Jahr. Den darüber hinausgehenden Anteil für die Reinigung von Allgemeinflächen trägt der städtische Haushalt.

Der Stadtsprecher: Abschließend ist zu betonen, dass die Anpassungen nicht dem Ziel zusätzlicher Einnahmen dienen, sondern der Sicherung von Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum.

Die Erwartungen aus Öffentlichkeit und Politik an gepflegte Grünflächen, saubere Plätze, leere Papierkörbe und die Bekämpfung wilder Müllkippen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Diese Leistungen verursachen messbare Mehrkosten, die nach Rechtslage über Gebühren finanziert werden müssen.

(SGV.)