Programm „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ Stadt Grevenbroich prüft den Einbau von Luftfilteranlagen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

Grevenbroich · Seit Oktober 2020 fördert der Bund die Um- und Aufrüstung von bereits eingebauten stationären raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen in öffentlichen Räumen und Versammlungsstätten. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadt, ob der Einbau von Luftfilteranlagen oder die Beschaffung mobiler Anlagen in Grevenbroicher Schulen und Einrichtungen notwendig und förderfähig ist.

 Einbau von Luftfilteranlagen, die Beschaffung mobiler Anlagen oder weiterhin nur Lüften in Klassenräumen? Diese Frage stellt sich auch die Stadt Grevenbroich.

Einbau von Luftfilteranlagen, die Beschaffung mobiler Anlagen oder weiterhin nur Lüften in Klassenräumen? Diese Frage stellt sich auch die Stadt Grevenbroich.

Foto: pixabay

Mit dem Programm „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ fördert der Bund seit Oktober 2020 die Um- und Aufrüstung von bereits eingebauten stationären raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen in öffentlichen Räumen und Versammlungsstätten. Im Juni 2021 erfolgte eine Novellierung des Programms, um den geförderten Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen zu ermöglichen, die auch Kinder unter zwölf Jahren besuchen. Im Juli kündigte die Bundesregierung zusätzlich eine Förderung in Höhe von 200 Mio. Euro zur Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte an.

Noch können die Mittel nicht fließen, eine angekündigte Richtline auf Landesebene steht weiterhin aus. Vor diesem Hintergrund prüft die Verwaltung, ob der Einbau von Luftfilteranlagen oder die Beschaffung mobiler Anlagen in Grevenbroicher Schulen und Einrichtungen notwendig und förderfähig ist.

Das Umweltbundesamt (UBA) unterteilt die Räumlichkeiten in drei Kategorien: In die erste Kategorie fallen die Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit durch raumlufttechnische Anlagen und/oder Fenster, die weit zu öffnen sind. Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, wie zum Beispiel nur kippbare Fenster, bilden die zweite Kategorie. Nicht zu belüftende Räume sind in Kategorie drei einzuordnen. Das UBA, der Städte- und Gemeindebund und der Städtetag weisen darauf hin, dass der Einsatz von Luftiflteranlagen lediglich für die Räume der Kategorie zwei und drei notwendig ist.

In Kindertagesseinrichtungen in städtischer Trägerschaft und Schulen sind nach derzeitigem Kenntnisstand fast ausschließlich Räume der Kategorie eins vorzufinden, die nicht unter die Förderfähigkeit fallen. Die effektivste Methode der Fensterlüftung ist in fast allen Räumlichkeiten möglich. Das wurde für den Schulbereich durch die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt. Lediglich im Pascal Gymnasium gibt es wenige und derzeit ungenutzte Räume, die nur über eine Lüftung gelüftet werden können. Weitere Räume des Erasmus Gymnasiums werden noch überprüft. Übrige Räume wurden durch die Schulen nicht gemeldet.

Die Zahl der Räume, in denen Kinder der Klassen 1 - 6 in Grevenbroich unterrichtet werden, liegt bei ungefähr 150. Hinzukommen ca. 55 Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Kosten für eine Ausstattung dieser Räume mit mobilen Luftreinigungsgeräten betragen ohne Förderung ca. 820.000 Euro. „Und trotzdem müssten gemäß der weiterhin geltenden Infektionsschutzvorschriften für Schulen in der kalten Jahreszeit die Fenster regelmäßig zum Stoßlüften geöffnet werden“, erklärt Bürgermeister Klaus Krützen. „Das eingesetzte Geld würde keine spürbare Verbesserung des Infektionsschutzes bringen und zudem nicht verhindern, dass auch im Winter gelüftet werden muss. Leider hat sich der Irrglaube verfestigt, Luftfilter seien das Mittel schlechthin, um Schulschließungen oder kalte Klassenräume zu verhindern. Viel wichtiger für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln, Masken, Test und Lüften“, fasst Krützen abschließend zusammen.

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