Kreisverwaltung erhält "Preis für gute Verwaltung 2022" Kundenfreundlich

Grevenbroich · Die neue App zur digitalen Infektionsschutzbelehrung des Rhein-Kreises wird mit dem „Preis für gute Verwaltung 2022“ des „Public Service Lab“ und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin ausgezeichnet.

 Bequem vom Sofa aus - in wenigen Wochen wurde die IfSG-App des Rhein-Kreises bereits über 2.600 Mal aufgerufen.

Bequem vom Sofa aus - in wenigen Wochen wurde die IfSG-App des Rhein-Kreises bereits über 2.600 Mal aufgerufen.

Foto: RKN.

Die Ehrung prämiert bundesweit innovative und bürgerzentrierte Verwaltung – die gemeinnützige Initiative „Public Service Lab“ will dazu motivieren, Verwaltungsdienstleistungen kundenorientiert und nutzerfreundlicher zu gestalten. Der Preis wird morgen beim „Public Service Lab“ in Freiburg verliehen.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und IT-Dezernent Harald Vieten freuen sich über die Auszeichnung.
„Digitalisierung in der Kreisverwaltung ist kein Selbstzweck, sondern muss dazu dienen, dass Verwaltungsverfahren effizienter, schneller und kundenfreundlicher erfolgen. Unsere App sorgt dafür, dass praktisch niemand mehr unser Gesundheitsamt aufsuchen muss, um eine vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung zu erhalten“, sagt Petrauschke.

IT-Dezernent Vieten ist besonders stolz darauf, dass die App erneut eine Eigenentwicklung ist, die in der kreiseigenen Ideenschmiede des Digitallabors erschaffen worden ist: „Mit dem Preis wird auch die gute und innovative Arbeit der Mitarbeiter in der Stabstelle Digitalisierung und im Gesundheitsamt gewürdigt.“

Das IT-Dezernat hat bereits eine Palette kundenfreundlicher, digitaler Services geschaffen und wurde dafür bereits mehrfach ausgezeichnet. Zuletzt 2020 war die Ideenschmiede des Kreises bereits Preisträger beim landesweiten Ideenwettbewerb der NRW.BANK für die Eigenentwicklung der Pflegefinder-App. Diese wurde später sogar vom Land als „Heimfinder-App NRW“ übernommen.

Neue App erspart tausende Behördengänge pro Jahr
Die im Volksmund immer noch gerne als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnete, gesetzlich vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung ist erforderlich für alle Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des -verkaufs oder in der Gastronomie tätig sind. Normalerweise finden die Belehrungen bundesweit regelmäßig in den Gesundheitsämtern vor Ort statt und sind mit hohen zeitlichen Aufwand für Verwaltung und Kunden verbunden. Allein beim Gesundheitsamt des Rhein-Kreises melden sich jährlich zwischen 7.000 und 8.000 Personen zu einer Belehrung an, bundesweit sind es geschätzt rund eine Million Menschen.

Nach rund 18-monatiger Entwicklungszeit hat die Stabstelle Digitalisierung eine kostenlose App mit durchgängig digitalen Workflow – von der Belehrung über die elektronische Bezahlung bis zur automatisierten Bescheinigung- mit dem Gesundheitsamt entwickelt. Eine fruchtbare Zusammenarbeit hat es darüber hinaus auch mit dem Land Niedersachsen gegeben, das unter anderem den eigens hergestellten Belehrungs-Film vom Rhein-Kreis übernommen hat.

Seit April 2022 können Bürger mit dem Smartphone oder mobilen Endgerät bequem vom heimischen Sofa aus oder mobil die Infektionsschutzbelehrung absolvieren - an sieben Tagen in der Woche, egal zu welcher Uhrzeit und zwischenzeitlich in acht verschiedenen Sprachen. Den dabei gesunkenen Verwaltungsaufwand gibt der Kreis an die Bürger weiter: Das Kreis-Gesundheitsamt hat die vorgeschriebene Verwaltungsgebühr auf die rechtlich zulässige Mindestgebühr von 20 Euro gesenkt.

„Bereits in den wenigen Wochen seit dem Start haben über 2.600 Mal Bürger unseren neuen digitalen Service erfolgreich genutzt. Die Kundenzufriedenheit ist sehr hoch und auch das Gesundheitsamt wird deutlich entlastet. Im Rahmen von Interviews erfahren wir von den Nutzerinnen und Nutzern, wo wir noch etwas an unserer App verbessern können“, sagt Projektleiter Robert Russ.

Die IfSG-App des Rhein-Kreises ist kostenlos für iOS- und Android-Geräte in den Stores erhältlich.
Weitere Infos unter www.rhein-kreis-neuss.de in der Rubrik „Online-Dienste“.

(-ekG.)
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