Rrichtiges Verhalten in Naturschutzgebieten Drohnen verboten

Grevenbroich · Kurz vor der Sommer- und Feriensaison bittet das Umweltamt des Rhein-Kreises um Rücksicht in den heimischen Naturschutzgebieten, um die Lebensräume für Flora und Fauna zu erhalten.

Kreis-Umweltdezernent Gregor Küpper.

Foto: Rhein-Kreis Neuss/Andreas Baum/Andreas Baum

„Naturschutzgebiete haben für den Schutz der biologischen Vielfalt eine besondere Bedeutung. Viele Arten brauchen große, ungestörte Rückzugsgebiete. Wichtig ist zudem, dass sich dort die Natur gemäß ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann“, betont Kreis-Umweltdezernent Gregor Küpper.

Er weist darauf hin, dass die Verbote der Schutzgebietsfestsetzungen unmittelbar für alle gelten und appelliert an die Bevölkerung: „Bitte fühlen Sie sich in den Naturschutzgebieten im Rhein-Kreis, die auf den zugelassenen Wegen betreten werden können, als Gast in einem Lebensraum für Pflanzen und Tiere und schützen Sie diese zum Teil recht kleinen Gebiete.“

Diese Verhaltensregeln gelten in den Naturschutzgebieten:

Verlassen Sie die Wege bitte nicht! Dies gilt auch für das Reiten und Fahrrad fahren. Ohne dass Sie es merken, können Sie empfindliche Tierarten stören und brütende oder nistende Tiere von ihren Nestern vertreiben. Den Tod der Jungtiere werden Sie sicher nicht wollen.

Entnehmen Sie bitte keine Pflanzen! Diese sind in der freien Natur viel schöner anzusehen. Oft handelt es sich um seltene Pflanzen, die nur an diesem Standort wachsen können.

Es versteht sich von selbst, dass in Naturschutzgebieten Lagern, Zelten, Feuer machen, Grillen, Baden, der Betrieb von Modellen und übermäßige Lärmentwicklung verboten sind, ebenso natürlich die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen jeder Art und das Fahren mit Kraftfahrzeugen.

Hunde müssen an der Leine geführt werden.

Aber auch weniger bekannte Verhaltensregeln sollten Besucher in Naturschutzgebieten berücksichtigen: So ist es etwa untersagt, Kameradrohnen aufsteigen zu lassen.

Bitte bedenken Sie immer: Naturschutzgebiete sind vielfach die letzten Lebensräume für ohnehin bedrohte Pflanzen und Tiere! Verschlechtern sich diese, werden die Arten unwiderbringlich verschwinden.

Gregor Küpper erklärt, dass die biologische Vielfalt und die Leistungen von Ökosystemen wie Nahrung, sauberes Wasser und Luft für das Überleben der Menschheit essenziell sind. „Wir brauchen die Natur, daher sollte jeder einzelne von uns daran mitwirken, sie zu erhalten“, sagt er.

Ganz wesentlich zum Schutz von Natur und Landschaft tragen die in den Landschaftsplänen des Rhein-Kreises besonders festgesetzten Schutzgebiete und -objekte bei. Diese Gebiete mit ihren Pflanzen, Tieren und deren Lebensräumen sollen sich so weit wie möglich natürlich und ungestört entwickeln können.

Einige der Naturschutzgebiete liegen in der Rheinaue unseres Kreisgebietes. Hierzu zählen zum Beispiel im Raum Dormagen der Grind, die Altstromrinne südlich von Zons und die Rheinaue bis Rheinfeld. Aber auch in den anderen Kommunen befinden sich Naturschutzgebiete.

(-ekG.)