Omikron-Impfstoffe im Corona-Impfzentrum verfügbar Wer womit geimpft werden darf

Grevenbroich · Ab sofort sind die auf die Omikron-Variante BA.1 sowie BA.4/5 des Coronavirus angepassten Impfstoffe der Hersteller „BioNTech“ und „Moderna“ auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises im Neusser Hammfeld sowie bei den mobilen Impfangeboten für Boosterimpfungen verfügbar. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

 Im  NeusImpfzentrum des Rhein-Kreises sind jetzt die an die Omikron-Variante BA.1 sowie BA.4/5 angepassten Impfstoffe verfügbar.

Im NeusImpfzentrum des Rhein-Kreises sind jetzt die an die Omikron-Variante BA.1 sowie BA.4/5 angepassten Impfstoffe verfügbar.

Foto: RKN.

Nach Vorgaben des Landes-Gesundheitsministeriums darf dabei in den Impfzentren nur nach den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ (STIKO) geimpft werden. Für eine Grundimmunisierung sind die adaptierten Impfstoffe derzeit nicht zugelassen.

Eine dritte Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung oder durchgemachte Infektion sechs Monate oder länger zurückliegt. Diese soll für alle Personen ab zwölf Jahren mit dem Impfstoff des Herstellers „BioNTech“ und ab dem Alter von 30 Jahren wahlweise mit den Impfstoffen von „BioNTech“ oder „Moderna“ durchgeführt werden. Ebenfalls empfohlen ist die dritte Impfung bei Personen ab fünf Jahren mit Grunderkrankungen, die einen schweren Covid-19 Verlauf begünstigen.

Eine vierte Impfung empfiehlt die STIKO für folgende Personengruppen, bei denen die vergangene Impfung oder Infektion sechs Monate oder länger zurückliegt:
• Personen mit Immundefiziten ab dem Alter von fünf Jahren
• Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
• Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern
• Personen im Alter ab 60 Jahren
• Personen im Alter ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung

„Mit Blick auf den Herbst und Winter ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Impfschutz zu erneuern. Die angepassten Impfstoffe bieten einen hohen Schutz vor allen Varianten des Coronavirus“, ruft Landrat Hans-Jürgen Petrauschke dazu auf, dass Impfangebot zu nutzen. „Auch für alle Ungeimpften ist es jetzt wichtig, sich mit einer Impfung zu schützen. Jede einzelne Impfung trägt dazu bei, dass wir gut durch den Herbst und den Winter kommen“, so Petrauschke.

Das Impfzentrum des Rhein-Kreises an der Hellersbergstraße 2 - 4 in Neuss ist montags, mittwochs und sonntags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Es wird vom Rhein-Kreis und den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter Unfallhilfe betrieben. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller „BioNTech“ und „Moderna“, dem Proteinimpfstoff von „Novavax“ sowie dem Vakzin von „Johnson & Johnson“.

Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten.

Der Impfstoff von „Novavax“ ist ab zwölf Jahren zugelassen. Nicht zulässig sind Impfungen von Schwangeren oder Stillenden mit dem Vakzin. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Ausschließlich bei einer Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit einem anderen COVID-19-Impfstoff kann die Grundimmunisierung mit dem Vakzin von „Novavax“ vervollständigt werden.

Booster-Impfungen erfolgen weiterhin ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von „BioNTech“ und „Moderna“.
Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff („BioNTech“/„Moderna“) oder einen Vektor-Impfstoff („Johnson & Johnson“) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich.

Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von fünf bis 15 Jahren die Einwilligung sowie die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(-ekG.)
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