Bundesverwaltungsgericht entscheidet Stadt-Steuer ist unzulässig!

Grevenbroich · Die Stadt Grevenbroich erhebt seit dem Jahr 2017 eine so genannte „Wettbürosteuer“. Die FDP-Ratsfraktion hat die Einführung dieser Bagatellsteuer aus unterschiedlichen Gründen von Beginn an abgelehnt. Nach mehrjährigen juristischen Auseinandersetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass kommunale Wettbürosteuern unzulässig sind.

 Markus Schumacher war von Anfang an gegen die Wettbürosteuer, die jetzt für unzulässig erklärt worden ist.

Markus Schumacher war von Anfang an gegen die Wettbürosteuer, die jetzt für unzulässig erklärt worden ist.

Foto: FDP

Vor diesem Hintergrund will Markus Schumacher, Fraktions-Chef der Liberalen im Grevenbroicher, von der Verwaltung wissen, welche Einnahmen die Stadt auf der Grundlage der „Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Grevenbroich (Wettbürosteuersatzung)“ generiert hat.

Darüber hinaus erfragt er die Zahl der Wettbüros im Stadtgebiet im Sinne der Satzung und wie die Stadtverwaltung das Urteil „vor dem Hintergrund der öffentlich geführten Debatte um diese Steuer in unserer Stadt bewertet“.

Nicht ohne Genugtuung fragt Schumacher abschließend: „Inwiefern plant die Stadtverwaltung nun die endgültige Aufhebung der Satzung und anerkennt damit das Aus der Wettbürosteuer in unserer Stadt?“

(-ekG.)
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