Einführung der 3G-Regel im Rathaus der Stadt Bedburg An Info-Theke wird kontrolliert

Kaster · Die aktuelle Corona-Pandemie stellt auch die Stadtverwaltung Bedburg vor neue Herausforderungen. Einerseits möchte sie das Rathaus weiterhin für alle geöffnet halten und andererseits die Belegschaft und die Bürger im Rathaus bestmöglich vor einer Corona-Infektion schützen.

Einführung der 3G-Regel im Rathaus der Stadt Bedburg
Foto: RKN/Fokusiert

Aus diesem Grund gelten ab sofort folgende Regelungen:

Alle Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen bei Eintritt in das Rathaus Kaster einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt auch für Impfaktionen, die im Rathaus durchgeführt werden.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten als Schüler und benötigen deshalb außerhalb der Schulferienzeiten keinen Testnachweis, da in den Schulen regelmäßige Testungen erfolgen. Ab 16 Jahren müssen Jugendliche einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Noch nicht schulpflichtige Kinder benötigen keinen aktuellen Antigen-Schnelltest.

Weiterhin sind die AHA-Regeln einzuhalten, was bedeutet, dass im Rathaus eine FFP-2-Maske getragen werden muss. Eine medizinische Maske ist derzeit nicht ausreichend.

Alle Besucher haben sich an der städtischen Info-Theke im Foyer des Rathauses anzumelden und ihren 3G-Status vorzuweisen.

Diese Regelungen gelten für den Besuch aller Organisationseinheiten des Rathauses einschließlich des Bürgerbüros und des Sozialamtes.

Die Stadt Bedburg bittet darum, so viele Anliegen wie möglich kontaktlos per E-Mail oder Telefon, zu erledigen. Auskunft zu den städtischen Ansprechpartnen gibt es bei der zentralen Informationsstelle unter 02272/40 20 oder auf der städtischen Homepage, die unter www.bedburg.de zu erreichen ist.

(-ekG.)
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