Digitale Infektionsschutzbelehrung für Gastronomie, Verkauf und Ehrenamt Kreis bringt App an den Start

Grevenbroich · Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich Lebensmittel zubereiten oder verkaufen, benötigen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine behördliche Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Belehrung können sie ab sofort rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche bequem von zuhause oder von unterwegs aus absolvieren. Möglich macht das eine neue App des Rhein-Kreises, die im Digitallabor der Kreisverwaltung entstanden ist. Bisher war die umgangssprachlich als „Gesundheitszeugnis“ bekannte Schulung termin- beziehungsweise. ortsgebunden.

 Stellten die neue App in der Lehrküche des Berufsbildungszentrums Grevenbroich vor: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Produktverantwortliche Nadine Broisch (v.on rechts), IT-Dezernent Harald Vieten sowie Projektleiter Robert Ruß, Sebastian Heckhausen und CDO Jürgen Brings von der Stabsstelle Digitalisierung.

Stellten die neue App in der Lehrküche des Berufsbildungszentrums Grevenbroich vor: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Produktverantwortliche Nadine Broisch (v.on rechts), IT-Dezernent Harald Vieten sowie Projektleiter Robert Ruß, Sebastian Heckhausen und CDO Jürgen Brings von der Stabsstelle Digitalisierung.

Foto: RKN.

Die digitale Dienstleistung mit Belehrungs-Video wird vom Kreis in sieben Sprachen angeboten. Die App kann von allen volljährigen Personen mit Wohnsitz im Rhein-Kreis genutzt werden und ist für Apple- und Android-Endgeräte unter dem Suchbegriff „IfSG-Belehrung“ in den Stores kostenlos erhältlich.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke freut sich: „Der Rhein-Kreis ist schon jetzt Vorreiter bei vielen mobilen Diensten – von unserer stark nachgefragten Straßenverkehrsamt-App bis hin zur vom Land übernommenen Pflegefinder-App. Mit der neuen App ‘IfSG-Belehrung’ bieten wir nun noch mehr Kundenservice für jährlich rund 7.000 Kunden unseres Gesundheitsamtes.“

IT-Dezernent Harald Vieten ist überzeugt, dass die neue digitale Form der Infektionsschutzbelehrung in Deutschland Vorbild für die Gesundheitsämter sein kann, weil sie Bürger und Verwaltung gleichermaßen entlastet. „Ich bin stolz auf die Kreativität und Leistungen meines Teams im Digitallabor. Im konkreten Fall haben wir als Kreis auch mit dem Land Niedersachsen zusammengearbeitet, das uns bei der Videoclip-Herstellung für dieses Projekt auch finanziell unterstützt hat“, berichtet Vieten.

Weiterhin angeboten werden die Online-Belehrungen des kreiseigenen Technologiezentrum Glehn (TZG). Auch Belehrungstermine in Präsenz finden statt, soweit die Corona-Pandemie dies wieder zulässt. Während für die bisherigen Schulungen 25 Euro Gebühr anfallen, hat das Kreis-Gesundheitsamt die Gebühren für die digitale Belehrung per App auf die rechtlich zulässige Mindestgebühr von 20 Euro gesenkt. Um ehrenamtliches Engagement zu stärken, erhalten ehrenamtlich Tätige beispielsweise in Vereinen und Schulen zudem deutlich günstigere Sonderkonditionen in Form eines Gutscheincodes.

Rund zwei Jahre lang hat die Stabsstelle Digitalisierung gemeinsam mit dem Gesundheitsamt die neue App entwickelt. Die Idee zu einer digitalen, bürgerfreundlichen Lösung stammt vom ehemaligen Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Michael Dörr, der sehr zufrieden mit der erfolgreichen Umsetzung ist.

Stolz sind „Chief Digital Officer“ Jürgen Brings, Projektleiter Robert Ruß und die Anwendungsentwickler Sebastian Fischer und Tobias Schellhorn auf die eigenständig entwickelte Selfie-Identifizierung. Jürgen Brings erläutert: „Natürlich bieten wir auch die Identifikation per Online-Personalausweis an. Doch mit Blick auf die noch geringe Akzeptanz haben wir nach einer niederschwelligen Alternative gesucht. Damit ist der gesamte Belehrungsprozess vom Identitätsnachweis bis zur elektronischen Bezahlung digitalisiert”, betont er. Wer die Belehrung absolviert hat, erhält die Bescheinigung, sobald er die Gebühr im angebotenen E-Payment-Verfahren online beglichen hat.

Mehr Informationen zur Infektionsbelehrung beim Rhein-Kreis gibt es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/gesundheitsamt/dienstleistungen/gesundheitszeugnis-belehrung-nach-dem-infektionsschutzgesetz/

(-ekG.)
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