Denn wer im Ausland krank wird, sollte die wichtigsten Medikamente griffbereit haben. So entfallen unnötige Wege zur Apotheke vor Ort. Das gilt besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen.
Welche Medikamente in die Reiseapotheke gehören, hängt vom Reiseziel und der Art des Urlaubs ab. Wer eine Rucksacktour in Asien plant, braucht andere Mittel als jemand, der einen Familienurlaub in den Bergen macht.
Für einige Medikamente ist eine Bescheinigung vom Hausarzt notwendig, die zusätzlich vom Gesundheitsamt beglaubigt werden muss. Amtsapothekerin Antje Mierisch vom Kreis-Gesundheitsamt erläutert: „Solch eine Bescheinigung ist unter anderem für Betäubungsmittel, das heißt stark wirksame Schmerzmittel oder auch cannabishaltige Arzneimittel, erforderlich. Nicht alle wissen, dass eine Bescheinigung auch für Medikamente zur Behandlung einer Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung, also ADHS, benötigt wird.“
Amtsapothekerin Antje Mierisch weist auf die unterschiedlichen Formalitäten hin: „Wer eine Auslandsreise plant, sollte seinen verschreibenden Arzt darüber informieren, wohin die Reise geht, da für Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommen, zum Beispiel Belgien, Niederlande oder Schweiz, ein anderes Formular benötigt wird als für Reisen in andere Länder."
Wer für die Reise eine beglaubigte Bescheinigung benötigt, kann in das Gesundheitsamt in Grevenbroich kommen. Vorher lassen Interessierte sich die Bescheinigung von dem verschreibenden Hausarzt ausstellen und vereinbaren einen Termin für die Beglaubigung in Grevenbroich mit Antje Mierisch unter 02181/601–5370 oder Heidi Rösgen unter der Durchwahl -5348.
Weitere Informationen finden sich zusammen mit den Formularen auf der Homepage des Rhein-Kreises unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/apothekenaufsicht.