Mobiles Impfangebo im Montanushof „Schützen Sie Freunde und Kollegen“

Grevenbroich · Am Montag bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises von 9 bis 16 Uhr ein mobiles Impfangebot im Grevenbroicher Montanushof. Geimpft wird im ehemaligen Reformhaus im Erdgeschoss (Eingang Ostwall). Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Foto: Pixabay

Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers „Moderna“ sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von „Johnson & Johnson“.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Auch Personen unter 30 Jahren können nach ärztlicher Aufklärung vor Ort mit „Moderna“ geimpft werden. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach einer Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten.

Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung fünf Monate oder länger zurückliegt. Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises und der Kassenärztlichen Vereinigung am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an.

Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. „BioNTech“ kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere – Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen.

Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich.

Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(-ekG.)
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