Der Mann beabsichtigte offenbar nach dem Parken rückwärts von der Rheydter Straße in die Arndtstraße zu fahren, um sein Fahrzeug zu wenden und anschließend seine Fahrt in die Gegenrichtung fortzusetzen. Bei diesem Fahrmanöver übersah er vermutlich die 49-jährige Grevenbroicher e-Scooter-Fahrerin und stieß mit dieser zusammen.
Die Frau kam zu Fall und verletzte sich am Kopf. Sie wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Die weiteren Ermittlungen hat das Verkehrskommissariat 1 übernommen.
Laut §9 der Straßenverkehrsordnung muss eine Person, die ein Fahrzeug führt, sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Dies bedeutet, die Person hat eine besondere Sorgfaltspflicht und muss sich gegebenenfalls einweisen lassen. Bei einem Verkehrsunfall drohen Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und sogar ein Fahrverbot. Daher empfiehlt die
Polizei: Achten Sie beim Rückwärtsparken auf ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen und zu Fußgängern. Nutzen Sie Sicherheitsspiegel und langsames, kontrolliertes Fahren - Rückwärtsgang nur mit Blick nach hinten. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Spiegel, damit Kinder und Unsichtbares im toten Winkel gesehen werden.