Streit um die neue Baumschutzsatzung Wer demnächst das Sagen über Ihre Bäume bekommt

Grevenbroich · „Zehn Politiker und fünf Verwaltungsmitarbeiter kommen in Zukunft in deinen Garten und entscheiden über die Bäume dort“, ereifert sich CDU-Fraktions-Chef Wolfgang Kaiser über die neue Baumschutzsatzung, die die Regierungskooperative im Grevenbroicher Rat bis Ende September zur Rechtskraft durchpeitschen will. „Damit die Bürger keinerlei Gelegenheit mehr haben zu reagieren“, ist er sich sicher. Dirk Schimanski („Grüne“) sieht das ganz anders: „Wir haben hier einen großen Wurf, der zumindest regional seinesgleichen sucht“, jubelt der.

Der Umfang des Baumstammes entscheidet darüber, wer das Sagen hat. Auch in den privaten Gärten. Mehr noch: Die Stadtbetriebe können die Pflege des „privaten“ Baumes an sich ziehen. So die neue Baumschutzsatzung. Dirk Schimanski von den „Grünen“ (links) hält sie für „einen großen Wurf“. Wolfgang Kaiser (CDU; rechts) sieht sie als „Auswuchs der ideologischen Ansichten des Regierungsbündnisses“.

Der Umfang des Baumstammes entscheidet darüber, wer das Sagen hat. Auch in den privaten Gärten. Mehr noch: Die Stadtbetriebe können die Pflege des „privaten“ Baumes an sich ziehen. So die neue Baumschutzsatzung. Dirk Schimanski von den „Grünen“ (links) hält sie für „einen großen Wurf“. Wolfgang Kaiser (CDU; rechts) sieht sie als „Auswuchs der ideologischen Ansichten des Regierungsbündnisses“.

Foto: KV

Konkret geht es um die überarbeitete Fassung der Baumschutzsatzung, die in den Augen der Opposition (CDU, UWG und FDP) eine inakzeptable Verschärfung mit sich bringt.

Die wichtigsten Punkte: Ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern entscheidet dann die Stadt, ob und unter welchen Bedingungen ein Baum gefällt werden darf. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch für jeden privaten Garten. „Der vergessene und zu groß gewordene Weihnachtsbaum, der erst ab vier Meter Höhe Nadeln hat, darf nicht mehr abgemacht werden“, ätzt Wolfgang Kaiser engagiert.

Sollte eine Fällung genehmigt werden, wird eine Ersatzpflanzung im öffentlichen Raum fällig, wobei der Baum drei Jahre gepflegt werden muss, bis er sicher angewachsen ist. Sollte er zwischenzeitlich eingehen, muss neuer Ersatz gepflanzt werden („Nachhaltigkeitsklausel“). Im Einzelfall kann man sich auch durch eine namhafte Ausgleichszahlung freikaufen.

Und: „Die Stadtbetriebe können anordnen, dass der Eigentümer die Durchführung bestimmter Pflegemaßnahmen durch die Stadtbetriebe oder durch beauftragte Unternehmer duldet“, heißt es zudem in der neuen Satzung.

Mit anderen Worten ist man dann nicht mehr Herr über den eigenen Garten. Für Wolfgang Kaiser klar Auswüchse „der ideologischen Ansichten des Regierungsbündnisses“.

Dirk Schimanski („Grüne“) aus diesem Bündnis setzt dagegen: „Aus ökologischer, klimapolitischer Sicht gibt es keine Nachteile. Aus gestalterischer Sicht entstehen unstreitig Beschränkungen. Hier wurde dem ökologischen Allgemeinbedarf vor der individuellen Gestaltungshoheit in moderatem Maße Rechnung getragen.“

Und er gibt Kaiser recht, dass Nadelbäume aus Klimasicht deutlich weniger bringen würden als Laubbäume (sie verarbeiten nur halb so viel CO²). Aber: „Ein Nadelbaum ist besser als kein Baum.“ Und deshalb müsse auch der oben zitierte „vergessene Weihnachtsbaum“ stehen bleiben.

Angesichts der heftigen Eingriffe in die „individuelle Gestaltungshoheit“ im eigenen Garten findet es Wolfgang Kaiser (CDU) besonders schlimm, dass die neue Baumschutzsatzung jetzt durchgeboxt werden soll, damit sie schon am 1. Oktober in Kraft treten kann.

„Bis Ende September darf man wegen des Vogelschutzes eh nichts machen. Der Gartenbesitzer hat also nicht die Gelegenheit, noch zu reagieren“, zeigt er kritisch auf.

Natürlich sei Klimaschutz wichtig: „Aber lieber ein paar tausend Bäume pflanzen, als den Privaten sagen, du darfst nichts mehr fällen“, resümiert Wolfgang Kaiser gegenüber dem Erft-Kurier.

(Gerhard P. Müller)
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