Bürger sowie Personen, Personengruppen und Vereinigungen, die sich um das Gemeinwesen der Stadt Jüchen verdient gemacht haben oder sich sonst im sozialen Bereich herausragend engagieren, können zur Ehrung vorgeschlagen werden.
Vorschläge können von jedermann eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind neben natürlichen Personen auch Vereine, Verbände und sonstige Organisationen. Anonyme Vorschläge finden keine Berücksichtigung.
Es können zum Beispiel Personen, Personengruppen und Vereinigungen vorgeschlagen werden:
– die sich in besonderer Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.
– die in herausragender Weise über einen längeren Zeitraum in einem Verein/Verband gewirkt haben.
– die sich einsetzen für Gleichberechtigung, Integration, Inklusion, der Verständigung von Kulturen und Religionen.
Vorschläge sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüchen, Am Rathaus 5, bis zum 5. September einzureichen.
Formulare für die Vorschläge stehen auf der Homepage der Stadt, www.juechen.de, Kommunalportal, unter der Rubrik „Dienstleistungen – Ehrenamt“ zur Verfügung.
Über die Ehrung entscheidet der Rat der Stadt Jüchen auf Vorschlag des Kultur- und Partnerschaftsausschusses in jeweils nichtöffentlicher Sitzung. Über die eingereichten Vorschläge, die keine Berücksichtigung finden, wird Stillschweigen bewahrt.