Wahlbenachrichtigung und Briefwahl Beantragung von Briefwahlunterlagen auch online möglich

Jüchen · Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können oder möchten, haben ab sofort die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen. Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.

 Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.

Für die Briefwahl werden ein Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen benötigt.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins kann persönlich, schriftlich (auch per E-Mail) oder online gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bis zum 22. April werden den Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl zugesandt. Auf der Rückseite der Benachrichtigung ist ein Wahlscheinantrag aufgedruckt, der ebenfalls verwendet werden kann. Außerdem ist dort ein QR-Code aufgebracht, über den mit mobilen Endgeräten ebenfalls einfach und schnell die Briefwahlunterlagen angefordert werden können.

Die Stadt Jüchen stellt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ein Online-Formular auf der Internetseite zur Verfügung. Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt. Wichtig ist jedoch, dass der Wahlbrief für die Kommunalwahlen bis zum Wahlsonntag, spätestens bis 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Jüchen eingeht. Besonders bei Auslandssendungen sind die Beförderungszeiten beim Postversand zu berücksichtigen.

Wer keine oder eine nicht an ihn adressierte Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadtverwaltung unter der Tel. 02165 / 915 - 3208 oder -3211 in Verbindung zu setzen

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