Gleichzeitig achtet der Verband darauf, Lebensräume für Vögel und andere Tiere zu schützen. Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das zwar Schnittverbote zwischen März und Oktober vorsieht, Pflegeschnitte und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit aber ausdrücklich erlaubt.
Verantwortung für mehrere tausend Bäume
Der Erft-Verband ist für mehrere tausend Bäume auf eigenen Flächen verantwortlich – darunter Wege, Grünanlagen und andere Bereiche, in denen die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet sein muss.
Jeder Baum wird regelmäßig kontrolliert. Wird festgestellt, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, reichen häufig kleinere Pflegemaßnahmen aus. In manchen Fällen sind jedoch stärkere Eingriffe oder Fällungen unvermeidbar. Dabei wird stets darauf geachtet, Brutvögel und andere geschützte Arten nicht zu stören.
Warum manche Arbeiten auch im Sommer nötig sind
Obwohl der Großteil der Arbeiten bewusst in den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar gelegt wird, lassen sich bestimmte Maßnahmen nicht auf den Winter beschränken. Dazu zählen etwa starke Rückschnitte, Kroneneinkürzungen oder – falls erforderlich – Baumfällungen. Die Dringlichkeit richtet sich stets nach dem Standort, dem Gefahrenpotenzial sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Baumes.
Rücksicht auf Lebensräume und Artenschutz
Bei notwendigen Fällungen berücksichtigt der Erft-Verband vorhandene Habitatstrukturen und Nistplätze. Wo nötig, werden geeignete Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Größere Totholzstrukturen bleiben, sofern möglich, als wertvolle Lebensräume für Spechte und andere Tiere erhalten.
In vielen Fällen erfolgt zudem eine Neupflanzung – es sei denn, junge Bäume in der Umgebung können den frei gewordenen Raum bereits natürlich übernehmen.
Ganzjährige Verantwortung für Bäume und Lebensräume
Der Erft-Verband bittet die Bevölkerung um Verständnis, wenn Mitarbeiter auch zwischen März und Oktober an Bäumen oder Gehölzen arbeiten. Diese Einsätze erfolgen ausschließlich aus fachlich notwendigen Gründen – sei es zur Pflege und Gesunderhaltung der Bäume, zur Gewässerunterhaltung, zur Erhaltung von Lebensräumen oder zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Dabei wird stets mit größtmöglicher Rücksicht auf Natur und Tierwelt vorgegangen.