Tierfreundin aus Kapellen appelliert: „Stellt keine Schnappfallen auf!“ Verletzter Igel schleppt sich mit Mäusefalle am Fuß zu seiner Retterin

Grevenbroich · Dieser kleine Igel hatte Glück im Unglück – was ihm das Leben rettete: Er war mit seinem kleinen Fuß in eine Schnappfalle geraten, konnte sich selbst nicht mehr befreien und schleppte sich – mitsamt der Falle – in den Garten von Martina Holl in Kapellen, die ihm helfen konnte. Sie appelliert an die Bürger: Bitte keine Schnappfallen aufstellen!

Igel und andere Kleintiere können durch Schnappfallen verletzt oder getötet werden.

Foto: Pixabay

„Spät abends habe ich bei uns im Garten einen völlig hilflosen Igel mit einer Mäuse- beziehungsweise Rattenfalle am Fuß entdeckt“, berichtet Martina Holl. Zum Glück kennt sich die Kapellenerin mit den Tierchen aus, hat ein Igelhaus im Garten, füttert sie und bringt sie über den Winter. Der Igel kennt den Garten und wusste, dass Holl helfen konnte. Er schleppte sich, die Falle an seinem Fuß hängend, zu seiner Retterin.

„Ich habe den Igel von der Falle befreit, ihn erst mal ins Haus geholt und mit Futter und Wasser versorgt“, erzählt die Grevenbroicherin. Durch ihren Einsatz für Igel – sie sammelt öfter verletzte Tiere ein und bringt sie zur Igelstation – war sie auf die Situation vorbereitet, hat immer Material vor Ort. Sie versorgte den Igel über Nacht und brachte ihn gleich am nächsten Morgen zum Tierarzt, wo sich herausstellte, dass der Igel mit Schmerzen und einem Schrecken aber ansonsten unverletzt davongekommen war.

Die Grevenbroicherin konnte das stachelige Tier zur nächsten Abenddämmerung wieder in die Freiheit entlassen und hat ihn auch in den Tagen danach schon wieder gesehen. „Er hat sich von dem Schock erholt, es geht ihm gut. Ohne menschliche Hilfe wäre er aber elendig verendet“, erzählt Holl. „Wir wohnen in einem Neubaugebiet. Wer stellt denn Fallen auf, an denen sich Kinder, Igel, Katzen, Hunde, Vögel, Marder und andere Tiere erheblich verletzen können?“, fragt sie sich.

Dieser kleine Igel schleppte sich mitsamt Schnappfalle am Fuß in Martina Holls Garten.

Foto: Martina Holl

Und ihre Frage ist durchaus berechtigt, denn erlaubt ist das Aufstellen dieser Fallen nicht. Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises erklärt: „Das Aufstellen von Fallen fällt unter das Jagdrecht und ist unter anderem im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt.“ Und die besagen in NRW, dass Totschlagfallen aller Art, die durch Tritt, Druck oder Berührung ausgelöst werden, verboten sind. Darunter fallen auch Knüppelfallen, Marderschlagbäume, Scherenfallen und Drahtbügelschlagfallen. Der Rhein-Kreis betont: „Das Aufstellen ist gemäß § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz verboten.“ Darin heißt es: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“

Wer also ungebetenen Besuch von zum Beispiel Ratten hat, sollte auf Nummer sicher gehen, um nicht zufällig die Nachbars-katze, einen kleinen Igel oder gar ein neugieriges Kind – und außerdem kein geltendes Recht – zu verletzen, und eine Lebendfalle zum Einsatz bringen.