Noch Kinder-Impftermine Anfang Januar frei 1.451 Menschen über Weihnachten geimpft

Grevenbroich/Jüchen/Rommerskirchen · Im Impfzentrum des Rhein-Kreises in Neuss haben sich über Weihnachten zahlreiche Menschen gegen Corona impfen lassen: Am 2. Weihnachtsfeiertag waren es genau 1.003, an Heiligabend 448. Von den insgesamt 1.451 Impfungen waren 282 Erstimpfungen, 55 Zweitimpfungen und 1.114 Drittimpfungen. Von den 282 Erstimpfungen waren 261 Kinderimpfungen mit dem Wirkstoff von BioNTech für Kinder. Drei Kinder haben ihre Zweitimpfung bekommen

 Die Impfkampagne schreitet weiter voran.

Die Impfkampagne schreitet weiter voran.

Foto: GettyImages-1295317252

„Offenbar hat unsere Impf-Aktion an Weihnachten die Menschen angesprochen. Um die vierte Welle zu brechen, streben wir eine möglichst hohe Impfquote an und werden auch an Silvester und Neujahr unser Impfzentrum öffnen. Mit jeder Impfung schützen wir nicht nur uns selbst, sondern auch andere, darunter auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er appelliert, weiter intensiv alle Impfmöglichkeiten zu nutzen: ob mit Termin beim Hausarzt oder ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote.

Das Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm impft in dieser Woche bis einschließlich Donnerstag von 8 bis 20 Uhr. An Silvester ist das Impfzentrum von 8 bis 14 Uhr geöffnet und am Neujahrstag von 12 bis 18 Uhr. Ab Sonntag, 2. Januar, gilt dann wieder die übliche Öffnungszeit von 8 bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist für alle ab zwölf Jahren nicht erforderlich.

Für Impfungen von 5- bis 11-Jährigen ist es notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Hier sind für den 2. Januar noch 80 und für den 3. Januar noch 220 Termine für Kinderimpfungen frei. Vor Ort stehen Kinderärztinnen und Kinderärzte für ein Vorgespräch zur Verfügung. Das zu impfende Kind muss durch einen Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab fünf Jahren. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird - anders als der von Moderna - nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen.

Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich.

Die Unterlagen und eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar. Die Unterlagen können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort