Stadtbetriebe fordern Rücksicht in Feld und Wald Brutzeit beginnt

Grevenbroich · Mit dem nahenden Frühling beginnt in Feld und Wald die sogenannte Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit bringen viele wildlebende Tiere ihren Nachwuchs zur Welt oder brüten ihre Eier aus.

Jungtiere müssen geschützt werden. Symbolbild.

Foto: David Mark / pixabay

Rehe, Hasen sowie zahlreiche Vogelarten benötigen dann besonders viel Ruhe, um ihre Jungen aufzuziehen. Die Stadtbetriebe weisen daher darauf hin, dass Hunde in der freien Landschaft und im Wald nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne Leine geführt werden dürfen. Grundsätzlich gilt: Hunde dürfen ausschließlich auf den vorhandenen Hauptwegen frei laufen und müssen jederzeit unter Kontrolle stehen. Ein Verlassen der Wege ist nicht zulässig.

Frei laufende Hunde können Wildtiere erheblich stören. Schon das Aufscheuchen von Tieren kann dazu führen, dass Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden oder Gelege verlassen werden. Besonders gefährdet sind Bodenbrüter wie Fasane, Rebhühner oder Enten sowie Jungtiere, die sich in den ersten Lebenswochen häufig im hohen Gras oder am Waldrand aufhalten. Werden sie gestört oder verfolgt, überleben sie häufig nicht.

Stadtförster Frank Wadenpohl beobachtet diese Problematik leider immer öfter: „Viele Menschen unterschätzen, wie stark Hunde das Verhalten von Wildtieren beeinflussen. Selbst wenn ein Hund kein Tier verfolgt, kann bereits seine Anwesenheit Stress und Fluchtreaktionen auslösen. Gerade während der Brut- und Setzzeit ist es deshalb besonders wichtig, Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine zu führen.“

Besonders problematisch sei dabei, dass Hunde durch ihr natürliches Verhalten Wildtiere bereits erheblich beunruhigen können. „Ein Hund orientiert sich in erster Linie über seine Nase und folgt Spuren in der Landschaft. Selbst wenn er kein Tier reißt, führt das Aufstöbern oder Verfolgen von Wild zu Stress und Fluchtreaktionen. Gerade in der Brut- und Setzzeit kann das für Jungtiere und Gelege gravierende Folgen haben“, erklärt Wadenpohl.

Zudem komme es immer wieder zu Konflikten zwischen frei laufenden und angeleinten Hunden sowie zu unsicheren Situationen für Spaziergänger, Radfahrer oder Familien mit Kindern.

Auch wenn Hunde nicht aktiv jagen, können bereits ihr natürlicher Bewegungsdrang, Gerüche oder das Verlassen der Wege Wildtiere beunruhigen. Gerade Jungtiere reagieren häufig mit Flucht – was ihre Überlebenschancen erheblich verringern kann.

Die Stadtbetriebe weisen darauf hin, dass in Grevenbroich unterschiedliche Regelungen für das Führen von Hunden gelten:

Hunde gehören in Wald und Flur an die Leine.

Foto: Pixabay

Innerhalb bebauter Ortsteile müssen Hunde auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anlagen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich angeleint sein.

Auf Wald- und Feldwegen dürfen Hunde grundsätzlich frei laufen, müssen jedoch unter Kontrolle bleiben und dürfen die Wege nicht verlassen.

Sobald Hunde in Waldflächen abseits der Wege, auf bewirtschafteten Feldern oder Weiden laufen, müssen sie angeleint werden.

Wild darf in keinem Fall gehetzt oder verfolgt werden.

Für so genannte „gefährliche Hunde“ sowie Hunde bestimmter Rassen gelten nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Anlein- und Maulkorbpflichten, sofern keine behördliche Befreiung erteilt wurde. Diese amtliche Befreiung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen.

Auf Waldwegen dürfen Hunde grundsätzlich ohne Leine geführt werden, sofern sie sich zuverlässig auf den Hauptwegen aufhalten und jederzeit unter Kontrolle stehen. Das Betreten von Waldflächen abseits der Wege sowie das Betreten landwirtschaftlich genutzter Flächen durch frei laufende Hunde ist nicht erlaubt. Das Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

(-ekG.)
Brutzeit beginnt
Stadtbetriebe fordern Rücksicht in Feld und Wald Brutzeit beginnt