Nächste i-Dötzchen in den Startlöchern Grundschulen nehmen neue Anmeldungen an
Jüchen · Am 1. August 2022 werden alle in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 geborenen Kinder schulpflichtig. Aus diesem Grund werden hiermit alle Eltern aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder zu der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden.
Gemäß § 46, Absatz 3 Schulgesetz NW, hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Anmeldetermine für alle Grundschulen:
27. September 2021 bis 08. Oktober 2021
nur nach Terminabsprache mit dem jeweiligen Schulleiter, der jeweiligen Schulleiterin.
Es ist erforderlich, das Kind bei der Anmeldung persönlich der Schulleitung vorzustellen. Eltern und Kinder sollen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen!
Ein eigener Stift ist mitzubringen.
Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrenntlebenden Eltern bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzubringen. Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.
Die Grundschulen im Stadtgebiet:
— Verbundschule Lindenschule
Standort Gemeinschaftsgrundschule Gierath, Schulstraße 69a
Standort Gemeinschaftsgrundschule Bedburdyck-Stessen, Bachstraße 27
Tel. 02165/915-4701
—Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath
Standort Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch, Mühlenstraße 2
Standort Gemeinschaftsgrundschule Otzenrath, Jahnstraße 15
Tel. 02165/915-4501
— Gemeinschaftsgrundschule In den Weiden 16, Jüchen
Tel. 02165/915-4601