Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Nachwahl der Vertretung der Stadt Jüchen „Wahlbezirk 5 (Garzweiler)“

Jüchen · Ein Wahlbezirksbewerber für den städtischen Wahlbezirk 5 ist nach der Zulassung des Wahlvorschlages verstorben. Da für den Bewerber auf der Reserveliste kein Ersatzbewerber nach § 16 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) bestimmt wurde, wird aufgrund der Regelungen des § 21 Abs. 1 Ziffer 2 Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 64 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung die Wahl der Vertretung der Stadt am 13.09.2020 für diesen Wahlbezirk abgesagt.

Die Wahl des Landrats, des Kreistags- und des Bürgermeisters bleiben hiervon unberührt. Der Wahlleiter des Rhein-Kreises Neuss hat als Tag für die Nachwahl Sonntag, den 27.09. 2020, festgelegt. Jüchen, den 11.09.2020 gez. Oswald DudaWahlleiter

(-ekG.)
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