Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd Projekt für (fast) autarkeWärmeversorgung wird aufgegeben

Otzenrath · Viel ist noch nicht zu sehen von der künftigen Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd, die zwischen Hofstraße und Bahngleisen entstehen soll. Und dennoch tut sich gerade einiges – oder besser gesagt nicht. Denn von einem zentralen Aspekt wurde sich verabschiedet: dem innovativen Wärmeversorgungssystem vor Ort, wodurch das Wohngebiet fast autark sein sollte.

2021 wurde zwischen der Stadt Jüchen und der RWE Power AG der Grundstein für Otzenrath-Süd gelegt. Die Erschließungsarbeiten starteten im März 2025.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Daniela Furth

Eines vorweg: Die Ressourcenschutzsiedlung, die die RWE Power AG in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Jüchen auf einer Fläche von rund 2,6 Hektar geplant hat, wird kommen. Insgesamt sollen bis zu 100 Wohneinheiten in Form von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Kettenhäusern sowie Mehrfamilienhäusern entstehen. Doch während Bauherren nach wie vor diverse Vorgaben im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes beachten müssen, sind sie durch die Aufhebung der Anschluss- und Benutzungszwang-Satzung, die der Rat der Stadt Jüchen in seiner Sitzung am 26. März beschloss, nun freier in ihrer Wahl der Wärmeversorgung.

Ursprünglich war für die neue Siedlung ein innovatives Wärmeversorgungssystem von der Stadtentfalter Jüchen GmbH, einer gemeinsamen Gesellschaft der Stadt und der NEW-Gruppe, geplant. „Die Gebäude sollten insbesondere über ein Nahwärmenetz mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Vorgesehen war der Einsatz von Geothermie und Luftwärme in Kombination mit modernen Wärmepumpen. Mehrere Geothermie-Sonden sollten dabei das Herzstück einer effizienten, weitgehend autarken Wärmeversorgung bilden – unabhängig von fossilen Energieträgern“, erklärt die NEW-Gruppe.

Um den Aufbau einer klimafreundlichen und langfristig tragfähigen Wärmeversorgung im Neubaugebiet zu unterstützen, wurde daher im Oktober 2024 die Anschluss- und Benutzungszwang-Satzung beschlossen.

Doch seit dem Beschluss der Satzung haben sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen wesentlich verändert, heißt es in der Beschlussvorlage der vergangenen Ratssitzung: „Insbesondere im Zuge der bundespolitischen Diskussion um eine Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird verstärkt auf technologieoffene, wirtschaftliche und marktbasierte Lösungen gesetzt, die zugleich die Satzung mitsamt ihren Ausnahmeregelungen berühren, da der Bundesgesetzgeber nun mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz vom früheren GEG, auf das auch die Satzung Bezug nahm, abweichen möchte. In diesem Kontext gewinnt auch auf kommunaler Ebene der Gedanke an Wahlfreiheit und Eigenverantwortung bei der Wahl der Wärmeversorgung an Bedeutung.“

Obendrein haben sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen verändert, wodurch die Stadt nicht mehr in der Lage sei, die für den Aufbau und Betrieb des zentralen Wärmenetzes erforderlichen Eigenanteile in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang bereitzustellen.

Diese Entwicklungen führten schließlich dazu, dass die Gesellschafter der Stadtentfalter Jüchen GmbH gemeinsam entschieden haben, das Projekt der Nahwärmeversorgung Otzenrath-Süd nicht weiterzuverfolgen. „Vor dieser geänderten Ausgangslage kamen beide Seiten einvernehmlich zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die bisher geplante Umsetzung des Projekts nicht mehr in der erforderlichen Form gegeben sind. Eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage für die angestrebte Wärmeversorgung kann unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr verlässlich sichergestellt werden“, heißt es. Die Entscheidung gebe den Blick auf neue Projekte frei, die den veränderten Rahmenbedingungen besser entsprechen.

Und welche Auswirkungen hat das Ganze nun auf die künftigen Häuslebauer? „Die Aufhebungssatzung regelt, dass Grundstückseigentümer einen finanziellen Ausgleich von der Stadt Jüchen beantragen können, wenn sie im Vertrauen auf den früheren Anschluss- und Benutzungszwang für die Nahwärme Investitionen getätigt haben, die durch die Aufhebung nun wirtschaftlich nutzlos geworden sind“, erklärt ein Sprecher der Stadt, „Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nachweisbar, notwendig und unmittelbar auf die Nahwärmeversorgung ausgerichtet waren und nicht anderweitig genutzt werden können.“