Die Begründung: Die kurzfristige Aufnahme dieses Punkts auf die Tagesordnung sei ohne jegliche sachliche Dringlichkeit erfolgt und dadurch sei die Öffentlichkeit von einer Vorabinformation ausgeschlossen worden. Da hierdurch eindeutige Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW verletzt würden, müsse der Ratsbeschluss nach Meinung der SPD durch den Bürgermeister zwingend beanstandet werden.
„Uns fehlt nach wie vor jedes Verständnis, warum dieser Antrag erst rund 44 Stunden vor der Ratssitzung eingebracht wurde. Dadurch konnte weder die Öffentlichkeit in ausreichendem Maß informiert werden noch konnten wir uns in einer Fraktionssitzung eine fundierte Meinung zu dem Thema bilden“, kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert John die Abläufe rund um die Ratssitzung am 26. März. Initiiert von der CDU hatten die vier Fraktionen von CDU, FDP, FWG und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag vorgelegt mit dem Ziel, den im vergangenen September abgewählten Bürgermeister Harald Zillikens als „Ehrenbürgermeister“ zu ehren. Ohne inhaltlich auf das Ansinnen einzugehen, hatte die SPD bereits in der Ratssitzung ihre Bedenken gegen die extreme Kurzfristigkeit des Vorgehens geäußert, was zu einer lebhaften Diskussion in dem Gremium führte.
Nach eingehender Beratung und juristischer Unterstützung fühlt sich die SPD-Fraktion in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt: So heißt es in Paragraf 48, Absatz 1 der für alle kommunalen Fragen maßgeblichen Gemeindeordnung NRW, dass die Tagesordnung einer Ratssitzung nur dann in der Sitzung erweitert werden kann, „wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind.“ Eine gleichlautende Formulierung enthält auch die Geschäftsordnung für den Jüchener Rat. „Eine solche Dringlichkeit können wir bei diesem Antrag beim besten Willen nicht erkennen. Wir hätten darüber ohne Probleme in der nächsten Ratssitzung am 12. Mai beraten und entscheiden können. Dann wäre ausreichend Zeit für die Information der Öffentlichkeit geblieben, die in der Rechtsprechung verdientermaßen einen hohen Stellenwert genießt“, kommentiert SPD-Fraktionsvorsitzender Norbert John.
Nach Ansicht der SPD muss Bürgermeister Philipp Sieben daher analog zu Paragraf 54, Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW den Ratsbeschluss beanstanden und außer Kraft setzen. Für weiteres Unverständnis sorgt bei der SPD darüber hinaus die Tatsache, dass alle Fraktionsvorsitzenden im Jüchener Rat einen Tag vor der Sitzung von der Verwaltung auf die geltenden Bestimmungen zur Erweiterung der Tagesordnung schriftlich hingewiesen wurden. Norbert John: „Die CDU und die mit ihr antragstellenden drei Fraktionen haben sich sehenden Auges in diese Situation manövriert. Sie hätten wissen müssen, dass sie mit ihrem Ansinnen die Gemeindeordnung aushebeln wollen. Aber das Recht ist auch in Jüchen für alle gleich.“
Um in Zukunft für derartige Ehrungen ein einheitliches Verfahren mit nachvollziehbaren Kriterien zu haben, schlägt die SPD-Fraktion die Schaffung einer „Ehrenordnung“, eventuell ergänzt um eine „Ehrenkommission“, vor. In einem Antrag bittet die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung, Richtlinien einer Ehrenordnung für die Stadt Jüchen zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen.