Impfung als Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie Mobiles Impfangebot am Sonntag

Jüchen/Rommerskirchen · Am Sonntag, 13. März, bietet der Rhein-Kreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen, der kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen wieder mobile Impfungen an.

 Geimpft wird mit BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson.

Geimpft wird mit BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson.

Foto: GettyImages-1210040522

In vielen Kommunen gibt es von 10 bis 14 Uhr ein Impfangebot bei dem Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich sind. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Geimpft wird in Jüchen und Rommerskirchen an folgenden Orten:

Jüchen: Neusser Straße 118, 41363 Jüchen

Rommerskirchen: Pfarrheim St. Peter, Kirchgasse 6, 41569 Rommerskirchen

Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Eine Impfung mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist aktuell nur im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss an der Hellersbergstraße 2 - 4 in 41460 Neuss möglich.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde. Bei den gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die erneute Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung verabreicht werden, bei Beschäftigten im Gesundheitswesen frühestens nach einem halben Jahr.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss am Hammfelddamm in Neuss bieten Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen an. Das Impfzentrum ist mittwochs von 8 bis 20 Uhr und an allen anderen Tagen von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.

„Impfungen sind weiter der Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, sagt Petrauschke und ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

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