Alle Infos zum 26. September Was Sie zur Wahl wissen müssen!

Jüchen. Am 26. September findet die Bundestagswahl statt. Circa 19.500 Wahlberechtigte sind in Jüchen aufgerufen, ihre Stimmen in einem der insgesamt 22 Urnenstimmbezirke oder per Briefwahl abzugeben.

 Ein Auszug des Stimmzettels.

Ein Auszug des Stimmzettels.

Foto: Stadt Jüchen

Ab Anfang September haben die Wähler die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen beziehungsweise ihre Stimme bereits im Wahlamt der Stadt Jüchen abzugeben.

Bei der Bundestagswahl können die Wahlberechtigten über die zukünftige Besetzung des Bundestages mit seinen 598 Sitzen, von denen 299 direkt in den Wahlkreisen und 299 von den Listen der Parteien gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Der Wähler kann eine Erststimme abgeben, mit der er über den in Wahlbezirk aufgestellten Kandidaten entscheidet. Mit der Zweitstimme wählt man dann die Reserveliste der entsprechenden Partei.

Die entsprechende Wahlbenachrichtigung wurde den Wahlberechtigten automatisch zugesendet. Auf dieser Wahlbenachrichtigung ist auch der Antrag auf Briefwahl abgedruckt, falls man sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht an seinem Wohnort aufhält. Der Wahlbenachrichtigung ist auch zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei zu erreichen ist.

Wer an der Briefwahl teilnimmt, sollte darauf achten, seinen Wahlbrief rechtzeitig auf den Postweg zu bringen. Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus Jüchen, Am Rathaus 5, eingegangen sein.

Sie sollten möglichst bis Donnerstag, 23. September, auf den Postweg gegeben oder am Wahltag im Wahlbüro abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Rathauses Jüchen, Am Rathaus 5, neben der Tür des Haupteingangs eingeworfen werden. Verspätet eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der 24. September, 18 Uhr. Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Briefwahlunterlagen noch bis zum 26. September, 15 Uhr, beantragt und bis 18 Uhr abgegeben werden. Der Nachweis der plötzlichen Erkrankung ist durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu erbringen, aus der hervorgeht, dass das Aufsuchen eines Wahllokals nicht möglich ist.

Das Wahlamt der Stadt Jüchen ist unter 02165/915-3208 oder 02165/915-3210 zu erreichen. Geöffnet ist dieses montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und nachmittags, montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag vor der Wahl ist das Wahlamt bis 18 Uhr geöffnet.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das entsprechende Wahllokal ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckt. Zur Wahl ist die Wahlbenachrichtigung bereit zu halten. Sollte die Wahlbenachrichtigung abhandengekommen sein, kann das Wahlrecht dennoch ausgeübt werden. In diesen Fällen muss jedoch ein gültiger Personalausweis / Pass vorgelegt werden.

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr und ist öffentlich. Die Einzel- und Gesamtergebnisse sowie die Sitzverteilungen können auf der Homepage der Stadt unter www.juechen.de zeitnah nachvollzogen werden.

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