Alkoholisierter e-Bike-Fahrer schwer verletzt Schlimmer Sturz

Butzheim · Ein offensichtlich alkoholisierter E-Bike-Fahrer verletzte sich am Dienstag gegen 18.30 Uhr bei einem Verkehrsunfall auf der Wyckgasse.

Alkoholisierter e-Bike-Fahrer bei Unfall schwer verletzt
Foto: RKN Polizei

Ein 33-jähriger Rommerskirchener beabsichtigte, mit seinem Pkw auf ein Grundstück einzufahren. Der hinter diesem fahrende 46-jährige Rommerskirchener reagierte zu spät und fuhr mit seinem e-Bike auf das abbremsende Fahrzeug auf.

Der 46-Jährige kam zu Fall, verletzte sich schwer und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten bei dem e-Bike-Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Alkoholvortest brachte Gewissheit und bestätigte die Vermutung. Daher wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe zur Feststellung des Alkoholgehaltes im Blut entnommen.

Er muss sich jetzt wegen Straßenverkehrsgefährdung in Folge von Alkoholgenuss verantworten. Das Verkehrskommissariat 1 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln ist auch für Radfahrer, Pedelec- und e-Bike-Fahrer kein Kavaliersdelikt. Und das aus gutem Grund: Alkohol und Betäubungsmittel wirken sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Kommt es darüber hinaus zu einem Verkehrsunfall, ist es im Übrigen unerheblich, ob dieser nicht selbst verursacht wurde.

Trotz aller eigenen Vorsicht und Beachtung aller Regeln kann man als Radfahrer in gefährliche Situationen geraten oder in einen Unfall verwickelt werden.
Manchmal kann bereits ein einfaches Sturzgeschehen zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Umso wichtiger ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms.
Der Polizei ist bewusst, dass der Helm nicht vor einem Unfall schützt - er kann aber die Folgen minimieren, insbesondere bei Kopfverletzungen. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite:
https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/schuetzen-sie-ihren-kopf.

(-ekG.)
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