KiTa „St. Clemens I“ „Noch ist es nicht zu spät, Fehler zu korrigieren!“

Kapellen · „Lesen Sie das Gutachten und Sie werden verstehen“. So oder so ähnlich soll Johannes Kronen als Verwaltungsleiter des Kirchenvorstandes die Delegation der Elternschaft empfangen haben, der Einblick in das Gutachten gewährt wurde.

Katja Barnard und Carolin Neuenhausen vom Elternbeirat der KiTa „Clemens !“.

Katja Barnard und Carolin Neuenhausen vom Elternbeirat der KiTa „Clemens !“.

Foto: KV./Gerhard P. Müller

Der aus Bonn angereiste Prüfgutachter stellte fest, dass es Zeichen von diversen Wassereintritten über die vergangenen Jahrzehnte gibt. „Wenn ein akuter Wasserschaden nicht das Problem ist, dann hat er sicherlich die Statik des Daches als Gefahr ausgemacht? Nein! Er beschreibt explizit, dass nur eine ,Inaugenscheinnahme’ beauftragt wurde. Für eine qualifizierte Aussage müsste er eine Probe aus den Leimbindungen nehmen. Dieses wurde von Träger aber nicht beauftragt“ gibt Katja Barnard vom Elternrat zu Protokoll.

„Klar, dem Träger scheint die Gefahr zu groß, dass das Ergebnis nicht in den größeren Plan passt!“ ist sich Kristian Lindner aus der Elternschaft sicher. Der Gutachter rät zu baldiger Dach-Sanierung. Eine akute Gefahr bestünde nach Gutachten jedoch nicht.

Die Elternschaft fragt sich, wieso diese Probe nicht schon längst in Auftrag gegeben wurde. „Stattdessen kündigt man eine Schließung bei fünf Millimeter Schneedecke an und ein endgültiges Aus zum 1. Januar. Eine Alternative zum überstürzten Auszug ist der mittelfristige Verbleib in der Kurzen Straße unter gutachterlicher Absicherung und vertretbaren Reparaturen am Dach – bis eine endgültige Lösung gefunden wurde“, so Barnard weiter.

Bekannt ist dem Elternbeirat allerdings, „dass der Verwaltungsleiter Johannes Kronen auf die Schließung drängte und es eine Stimm-Abfrage per Mail gab. Die beiden Ehrenamtlichen unseres Kirchenvorstandes hatten bei der Entscheidung keine Einsicht in das Gutachten erhalten, sondern verließen sich auf die Einschätzung und Interpretation von Kronen“.

Der Elternbeirat erfuhr als letztes von der Entscheidung. Carolin Neuenhausen: „Wir wurden mit den Eltern als letztes informiert. Die Beschlussfassung ist nicht korrekt entstanden. Vor Entscheidungen dieser Art muss der Elternbeirat zumindest angehört werden. (§3(2), Statut der kath. Kindertageseinrichtungen vom 1.8.21). Wären wir involviert gewesen, hätten wir zumindest darauf gedrängt, das Gutachten vor einer Entscheidung selbst zu lesen und darüber diskutiert. Noch ist es nicht zu spät, eine Fehlentscheidung zu korrigieren.“

(-ekG.)
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