„Mit dieser Maßnahme soll der Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren deutlich erhöht werden“, betont Kreis-Umweltdezernent Gregor Küpper. „Igel zählen zu den besonders geschützten Tierarten und sind besonders in der Dämmerung sowie nachts aktiv. Da ihr natürlicher Lebensraum unter anderem durch menschliche Einflüsse stark eingeschränkt ist, suchen sie oft Gärten und andere Grünflächen als Zufluchtsorte auf. Ihre geringe Größe und ihr langsames Bewegungsverhalten machen Igel für die Sensoren von Mährobotern jedoch oft schwer erkennbar. Häufig werden die Tiere durch die scharfen Klingen der Geräte schwer, mitunter sogar tödlich verletzt.“
Solche Fälle sollen mit einem Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern künftig vermieden werden. Der Kreis hat auf Grundlage des Beschlusses des Kreis-Ausschusses eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist ab 1. Oktober wirksam, gilt zunächst auf ein Jahr befristet und kann verlängert werden.
Mit der Maßnahme soll einem weiteren Rückgang der Igel-Population vorgebeugt werden. Der Rhein-Kreis hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, wie die in Deutschland unter Naturschutz stehenden Tiere besser geschützt werden können.
Mähroboter sollten nur tagsüber zum Einsatz kommen, idealerweise zwischen 10 und 16 Uhr, da Igel zu dieser Zeit meist in ihren Verstecken ruhen. Zudem sollte vor dem Start des Mähroboters der Garten abgegangen werden; Laubhaufen, Äste und mögliche Verstecke von Igeln sollten aus der Mähfläche entfernt werden.
Igeln sollten sichere Rückzugsorte wie Holzstapel, Laub- oder Reisighaufen am Rand des Gartens, also außerhalb der Mähfläche, angeboten werden. Dafür können beispielsweise die Begrenzungsdrähte genutzt werden, um den Mähbereich klar zu definieren und den Roboter von besonders schützenswerten Zonen fernzuhalten.