Da die anfängliche Hoffnung gescheitert ist, durch konsequente Bekämpfung die Ausbreitung der Art verhindern zu können, wird sie seit März 2025 in Deutschland als etabliert eingestuft. Mit dieser Umstufung entfällt die Früherkennungs- und Tilgungspflicht. Eine Bekämpfung der Asiatischen Hornisse aus Gründen der Gesundheitsvorsorge oder der Abwendung von wirtschaftlichen Schäden fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden.
Eine Gefährdung der Biodiversität oder einheimischer Wildbienen ist bisher nicht belegt. Während die meisten heimischen Insektenarten aufgrund ihrer solitären Lebensweise nur individuell betroffen sind, ist die Asiatische Hornisse vor allem für die in großen Völkern lebenden Wespen und Honigbienen eine Gefahr.
Besonders groß ist der wirtschaftliche Schaden, wenn die Bienenstöcke für die Asiatische Hornisse gut erreichbar in einem Hornissenrevier stehen, denn die Hornissen verständigen sich nicht untereinander über gute Nahrungsquellen, wie es Bienen praktizieren. Die Asiatische Hornisse kommt gut mit unseren Klimabedingungen zurecht, ist anpassungsfähig, sehr wendig und bildet größere Völker als unsere heimische Hornisse. Sie tritt nicht aggressiver auf. Erkennungsmerkmale sind die schwarze Brust und gelbe Füße.
In der individuenstärksten Zeit der Asiatischen Hornisse haben Honigbienen meist schon ihren Saisonhöhepunkt überschritten. Dagegen ist zeitgleich das Populationshoch von Wespen – und diese dienen als reichlich vorhandene Beute.
Als Schutz der Bienenvölker wird empfohlen, die Einfluglöcher mit Netzen und Gittern mit einer Maschenweite von 6 mm zu schützen. Hier können die Honigbienen passieren, nicht jedoch die größeren Asiatischen Hornissen. Zusätzlich sollten Bienenvölker durch reichliches Blütenangebot, Pestizidverzicht und Bekämpfung der Varroamilbe gestärkt werden. In einem gefährdeten Gebiet empfiehlt sich auch ein Zufüttern, weil die Bienen bei Dauergefahr eher länger im Stock bleiben.
Besonders wirksam und kostengünstig ist die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse durch Abfangen und Töten der Königin und eine Bekämpfung im Gründungsnest, das bodennah in Hecken, in Schuppen et cetera entsteht. Von etwa März bis Mai baut die Königin das Volk alleine auf. Bevor das Gründungsnest beseitigt wird, sollten die Kämpfe zwischen den Königinnen und die eventuelle Übernahme von verlassenen Nestern durch neue Königinnen abgewartet werden. Sobald die ersten Arbeiterinnen erscheinen, ist es Zeit, das Nest zu beseitigen.
Erst nach fachkundiger Artenbestimmung mit eindeutiger Identifizierung dürfen die Tiere getötet werden, denn eine Verwechslung mit der streng geschützten einheimischen Hornisse oder mit der ebenfalls geschützten mittleren Wespe muss ausgeschlossen werden.
Der Einsatz von beköderten Fallen zum Fang der Asiatischen Hornisse ist nach deutschem Recht verboten, denn es werden darin überwiegend zu schützende nektarfressende Fluginsekten gefangen und getötet. Dies kann nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist der Beifang geschützter Arten leider auch bei Fallen nachgewiesen worden, die vom Hersteller als selektiv fangend beworben werden.
Ende Juni, Anfang Juli zieht das wachsende Volk meist vom Primärnest in neue Sekundärnester. Diese mit einem Durchmesser von etwa 1 Meter großen Nester sind kaum mehr erreichbar, da sie in über 10 Meter Höhe gebaut werden. Von anderen Wespennestern sind sie durch ihr seitliches Einflugloch zu unterscheiden. Die Beseitigung der Nester sollte nur durch sachkundige Personen erfolgen. Zurzeit stehen in Deutschland keine zugelassenen Biozide zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse zur Verfügung.
Auch wenn es nach der neuen Verordnung keine Früherkennungs- und Tilgungspflicht mehr gibt, und die Kommune keine Beseitigung auf Privatgrund anordnen kann, wie Luzie Fehrenbacher vom BUND Jüchen im Umweltausschuss betonte, kann die Kommune die Bekämpfung unterstützen, indem sie in ihrem Zuständigkeitsbereich gezielt auf Primärnester achtet, für Bürger beratend tätig wird und eine zentrale Meldestelle für Jüchen anbietet.
Bürger und vor allem Imker sind aufgerufen, Sichtungen zu melden, möglichst mit Fotobelegen und genauer Ortsangabe, und auf der Online Plattform des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) einzutragen: neobiota.naturschutzinformationen.nrw.de/neobiota/de/fundpunkte/webformular.