1. Jüchen

Friedhofsgebühren in Jüchen steigen

Hohe Gebühren aber desolate Zustände : Steigende Gebühren sorgen für Unmut

Anfang des Jahres trat die neue „Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Jüchen“ in Kraft, die an fast allen Stellen wieder Erhöhungen mit sich brachte. So fallen beispielsweise für den Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstätten bei Wahlgräbern für jede Grabstelle 2.913 Euro statt 2.822 Euro an, bei Urnenwahlgrabstätte sind es 2.427 Euro statt 2.352 Euro.

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung fällt obendrein erstmals eine Gebühr an, die die Gewerbetreibenden – also Bestattungsunternehmen, Steinmetze und Gärtnereien – trifft. Unter § 1 Absatz „D. Gebühren für Genehmigungen“ findet sich der Punkt „Zulassung zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit“. „Dabei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120 Euro für eine Jahreszulassung und 25 Euro für eine Tageszulassung für den jährlichen Verwaltungsaufwand (beispielsweise die Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung, der Überprüfung, ob die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes auf den Friedhöfen weiterhin gegeben ist, die Überprüfung der aktuellen Gewerbedaten mit den Bestandsdaten oder die Recherche nicht angezeigter Schäden auf den Friedhöfen, die durch das Befahren entstehen)“, erklärt die Stadt Jüchen, „andere Kommunen haben Gebührenerhebungen bei gewerblicher Nutzung schon länger in ihre Satzungen aufgenommen, so auch jetzt die Stadt Jüchen.“ Dass es diese Gebühr bereits woanders gibt, weiß auch Petra Rogatzki, deren Bruder Michael Geller den Familienbetrieb „Franz Geller – Holzbearbeitung-Bestattungen“ leitet. Trotzdem versteht sie – und wie sie sagt auch viele andere aus dem Gewerbe – nicht, warum diese Gebühr nun jährlich fällig werde. „120 Euro für ein Jahr hört sich nicht viel an, aber das muss ja umgelegt werden“, gibt Rogatzki zu bedenken. Und warum bedürfe es für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf Friedhöfen einer Zulassung, auf anderen städtischen Flächen jedoch nicht? „Das Schlimme: Die Gebührenordnung wird verwendet, damit die Friedhöfe in Schuss gehalten werden. Aber wenn man sich einmal genauer umschaut...gepflegt sieht teilweise anders aus“, so Rogatzki, „die Gebühren wurden erhöht, aber man sieht nicht, dass sich etwas an den Friedhöfen tut.“ Sie weiß aus Erfahrung, dass immer mehr Menschen eine Bestattung in anderen Städten oder gar Ländern planen. Zum einen weil die Kosten dort geringer seien, zum anderen weil es auch andere Bestattungsformen gebe. Und wenn in Jüchen weniger Bestattungen stattfinden, werden auch die Gebühren letztendlich weiter steigen. Eine negative Auswirkung auf die Bestattungszahlen durch die zusätzliche Gebühr für die Gewerbetreibenden erwarte die Stadt jedenfalls nicht, da sie nicht die Hinterbliebenen treffe. Daniela Furth