Die Mittel entfielen auf die Mietwohnraumförderung mit rund 34 Millionen Euro, die Quartiersförderung mit 12,6 Millionen Euro, die Eigentumsförderung mit 7,4 Millionen Euro sowie die Modernisierungsförderung mit 5,7 Millionen Euro. „Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum im Kreisgebiet“, betont Landrätin Katharina Reinhold.
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Mietwohnraum- und Quartiersförderung. Die Gesamtsumme von mehr als 59,7 Millionen Euro verteilt sich wie folgt auf die Kommunen: Dormagen rund 38,6 Millionen Euro, Kaarst rund 6,4 Millionen Euro, Grevenbroich rund 5,7 Millionen Euro, Jüchen rund 3,6 Millionen Euro, Neuss rund 3,5 Millionen Euro, Korschenbroich rund 1,1 Millionen Euro und Meerbusch 866.000 Euro. In Rommerskirchen wurden in 2025 keine entsprechenden Mittel verausgabt.
Durch die vollständige Ausschöpfung der Fördermittel konnte das Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen im Rhein-Kreis Neuss erfolgreich umgesetzt werden. Die Wohnraumförderung bleibt auch künftig ein zentrales Instrument der öffentlichen Wohnraumversorgung.
Ein Blick auf die derzeit vorliegenden Förderanträge zeigt zugleich die anhaltend hohe Nachfrage und unterschiedliche Entwicklungen in den kreisangehörigen Kommunen. Während für Vorhaben im Stadtgebiet Neuss Förderanträge mit einem Volumen von rund 39 Millionen Euro vorliegen und für das Stadtgebiet Grevenbroich Förderanträge in Höhe von etwa 33,4 Millionen Euro beantragt wurden, sind in anderen Kommunen deutlich geringere Antragsvolumina zu verzeichnen. Aktuell liegen dem Rhein-Kreis Neuss Förderanträge für Vorhaben im Stadtgebiet Dormagen mit einem Volumen von 3,8 Millionen Euro, im Stadtgebiet Kaarst mit 12,8 Millionen Euro, im Stadtgebiet Korschenbroich mit drei Millionen Euro, im Stadtgebiet Meerbusch mit 2,2 Millionen Euro sowie im Gemeindegebiet Rommerskirchen mit elf Millionen Euro vor. Für das Stadtgebiet Jüchen liegen derzeit keine Förderanträge vor.
Die vorliegenden Zahlen unterstreichen den weiterhin hohen Bedarf an gefördertem Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss. Der Rhein-Kreis Neuss wird auch künftig bei der Umsetzung von Wohnraumförderprojekten unterstützen, um eine bedarfsgerechte und sozial ausgewogene Wohnraumversorgung langfristig sicherzustellen.
Interessierte Bauherren können sich bei Fragen zur Wohnraumförderung an den Rhein-Kreis Neuss wenden. Ansprechpartner ist Simon Gondek, Abteilungsleiter der Wohnraumförderung. Er ist telefonisch unter 02181/6 01 63 30 oder per E-Mail an wohnungswesen@rhein-kreis-neuss.de erreichbar.