1. Grevenbroich

: Rodungen auf „Lange-Walker“ sind ein Glaubensbekenntnis!

: Rodungen auf „Lange-Walker“ sind ein Glaubensbekenntnis!

Auch wenn es einigen Bürgern nicht gefällt: Rund um das Brachland „Lange-Walker“ ist – nach Jahrzehnten des Stillstands – Bewegung entstanden. Die mit Altlasten durchsetzte Hinterlassenschaft des ehemaligen Metall verarbeitenden Betriebes könnte zu neuem Leben erweckt werden. Fonds-Mittel des Landes sollen nunmehr zur Verfügung stehen.

Wevelinghoven. CDU-Chef Wolfgang Kaiser hatte (wie berichtet) bei seinem Besuch bei der „Expo“ in München mit dem Geschäftsführer von „NRW.Urban“ über das Gelände gesprochen. Und er hatte erfahren, dass die Landesgesellschaft bei „Lange Walker“ gerne voran kommen würde, aber ein wenig die Unterstützung der Stadt vermisse.

Jetzt wurde dieses Interesse noch einmal augenscheinlich untermauert: Die Brache wurde gerodet; es wurde „tabula rasa“ gemacht, wie es eine Leserin des Erft-Kurier formuliert, die den Hofbuschweg entlang des Geländes – wie viele andere – als natur-erbaulichen Weg für ihre Hunde-Spaziergänge nutzt.

Ziel dieser Rodungen – so weiß es Stadtsprecher Stephan Renner – sei es, „das Gelände baureif zu halten“. Zugleich wertet er es als „Zeichen dafür, dass ,NRW.Urban’ daran glaubt, das Gelände demnächst vermarkten zu können“, wie er es formuliert.

Und genau das soll jetzt vorangetrieben werden. Der „Grundstücksfonds“ des Landes, der anfangs den Grundstücksmarkt im Ruhrgebiet in Bewegung bringen sollte und der dann auf das gesamte Land ausgedehnt wurde, hält jetzt Mittel für die Entwicklung des „Lange-Walker“-Geländes bereit. In Zeiten, in denen händeringend nach Bauland für Wohnraum und Gewerbeflächen gesucht wird, ist es offensichtlich trotz seiner Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen wieder „reizvoll“ geworden.

Die Landesgesellschaft und die stadteigenen Ämter seien derzeit dabei, ein konkretes Sanierungs- und Entwicklungskonzept auf den Weg zu geben, berichtet Stephan Renner im Weiteren.

Dabei sei eines ganz klar: Die irgendwann einmal schon begonnene Sanierung des Geländes (Entsorgung der Altlasten) müsse die Eigentümerin („NRW.Urban“) auf die Reihe kriegen. Denn nach den Bestimmungen des besagten „Grundstücksfonds“ dürfe sich die Stadt hierbei nicht beteiligen.

Übrigens wurde vor fast genau einem Jahr schon einmal geprüft, ob man das Gelände nicht einfach „zurück an die Natur“ geben solle, was sicherlich im Sinne der eingangs zitierten Spaziergänger wäre, die sich zugegebener Maßen am oberirdischen Blühen und Summen erfreuen, die aber das im Boden steckende Gift nicht sehen können. Das Fazit: Auch aus ökologischen Gründen ist eine neue gewerbliche Nutzung (nach Sanierung natürlich) das, was allseitig als wünschenswert gesehen wird.-gpm.