Nach Vogelgrippe-Nachweis im Rhein-Erft-Kreis Überwachungszone ausgewiesen

Neurath · Wegen eines im Rhein-Erft-Kreis amtlich festgestellten Ausbruchs der HPAI (Hochpathogene aviäre Influenza, auch „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ genannt) ist dort eine Schutzzone sowie im Radius von zehn Kilometer eine Überwachungszone eingerichtet worden.

Die Karte zeigt die vorsorglich eingerichtete Überwachungszone im Rhein-Kreis.

Foto: RKN.

Der Rhein-Kreis fällt demnach in die Überwachungszone mit den Orten Neurath, Frimmersdorf, Gustorf, Gindorf, Neuenhausen sowie dem westlichen unbebauten Teil Rommerskirchens zwischen Vanikum und dem Kraftwerk Neurath. In Haltungen im Rhein-Kreis ist aktuell nach wie vor kein Vogelgrippe-Fall nachgewiesen. Darauf weist das Kreisveterinäramt hin.

In der als vorbeugende Maßnahme eingerichteten Überwachungszone sind 55 Geflügelhalter ansässig. „Diese Geflügelhalter werden von uns schriftlich informiert und müssen ihre Tiere nun aufstallen. Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung zu halten sind, so dass Kontakt zu Wildvögeln und Einträgen von Wildvögeln verhindert werden“, erklärt Dr. Swantje Schumacher, Leiterin des Kreis-Veterinäramtes.

Der Rhein-Kreis wird hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet auch ein Verbringungsverbot für gehaltene Vögel, für die Verbringung von Produkten sind Ausnahmeregelungen möglich. Das Kreis-Veterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelprodukte sicher sind, wenn sie wie üblich gut durchgegart verzehrt werden. Das Virus wird bei Temperaturen über 70 Grad Celsius abgetötet. Eine Ansteckung über Lebensmittel ist nicht bekannt.

Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind aufgrund der erforderlichen Schutzmaßnahmen in den genannten Bereichen verboten. Das Veterinäramt des Rhein-Kreises weist zudem ausdrücklich auf die Anzeigepflicht von geflügelhaltenden Betrieben beim Amt hin.

Darüber hinaus empfiehlt das Kreis-Veterinäramt Geflügelhaltern präventiv, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Für die Allgemeinbevölkerung besteht kein besonderes Risiko. Nach Einschätzung des Robert- Koch-Instituts (RKI) werden die in Deutschland und Europa vorkommenden Viren nicht leicht auf Menschen übertragen. Einzelne Fälle einer Infektion sind bisher nur bei Personen aufgetreten, die engen Kontakt zu infiziertem Geflügel hatten. Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/vogelgrippe.

(-ekG.)