1. Grevenbroich

: Wer Teiche oder Bäche anzapft, gefährdet Tiere und Pflanzen

: Wer Teiche oder Bäche anzapft, gefährdet Tiere und Pflanzen

Angesichts der anhaltenden Trockenheit hat das Umweltamt des Rhein-Kreises darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mit Pumpen einer Erlaubnis bedarf. Lediglich eine Entnahme mit so genannten „Handgefäßen“, also ohne maschinell betriebene Vorrichtung, ist grundsätzlich ohne das grüne Licht der Behörde möglich.

Grevenbroich. Bereits der Rekordsommer 2018 war geprägt durch eine lang anhaltende Trockenperiode und hohe Temperaturen. Nun besteht die Besorgnis, dass sich das Szenario des vergangenen Jahres wiederholen könnte.

Niedrige Wasserstände oder gar ein Trockenfall bedeuten, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen um ihr Überleben kämpfen müssen.

„Zusätzlich verschärft wird diese Situation durch die Entnahme von Wasser insbesondere zur Bewässerung von Zier- und Nutzflächen, die aktuell wieder verstärkt zu beobachten ist“, so jetzt die Umwelt-Experten des Rhein-Kreises.

Bei anhaltender Trockenheit und sommerlichen Temperaturen können auch geringfügige private Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht insbesondere kleinerer Gewässer haben.

Daher werden entsprechende Erlaubnisse durch die Untere Wasserbehörde auch nicht in Aussicht gestellt. „Man sollte berücksichtigen, dass aufgrund des Wasserstands an einer Entnahmestelle nicht die gesamte Gewässersituation zu beurteilen ist. Die Wasserentnahme durch eine Vielzahl privater Haushalte zur Gartenwässerung kann dazu führen, dass etwa Bäche trocken fallen beziehungsweise die Wasserstände nicht mehr ausreichen, um den Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern“, heißt es dort.

Das Kreis-Umweltamt bat darum, das kühle Nass in jedem Fall so sparsam wie möglich zu verwenden. Die Gewässer werden verstärkt auf unerlaubte Entnahmen kontrolliert. Vorsorglich wiesen die Fachleute darauf hin, dass Verstöße gegen wasserrechtliche Vorschriften Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit Bußgeldern geahndet werden können.-ekG.