Bürger können sich jetzt beteiligen Lärmaktionsplanung der Stadt Jüchen geht in die vierte Runde

Jüchen · Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen – so auch für die Stadt Jüchen.

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm, der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln oder von Sportanlagen zählen ebenfalls nicht zum Umgebungslärm.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Jüchen bietet daher allen Bürgern sowie Fachbehörden in der Zeit vom 1. bis 29. Dezember 2023 die Möglichkeit zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Wie läuft die Beteiligung ab?

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die jetzt laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. In den Lärmkarten wurden die Geräuschimmissionen erfasst, die durch Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen verursacht werden.

Dabei wird die Verteilung der Fahrzeuge für drei unterschiedliche Zeiträume untersucht: tags von 6 bis 18 Uhr, abends von 18 bis 22 Uhr und nachts von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund dieser Zeiteinteilung ergeben sich zwei maßgebliche Lärmpegelbewertungen. Zum einen werden die durchschnittlichen Lärmeinwirkungen über 24 Stunden und zum anderen für die Nachtstunden berücksichtigt. Die Daten für diese Berechnungen stammen aus einer bundesweiten Verkehrswegezählung. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen alle kartierten Bereiche berücksichtigt werden.

In Jüchen sind von der Lärmkartierung folgende Straßen erfasst:

–A 44

– A 46

– B 59

– L 116

Die Unterlagen zur Planung können im Internet unter www.juechen.de (Startseite > Leben > Planen, Bauen, Wohnen > Stadtplanung > Aktuelle Bürgerbeteiligungen) eingesehen werden. Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und Hinweise auf ein konkretes lokales Lärmproblem geben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung machen.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs beziehungsweise der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben. Der Lärmaktionsplan der Stadt Jüchen soll für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung innerhalb des Stadtgebietes erfasst wurden, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betroffenen Bereichen sind und unabhängig davon, ob es dort Lärmbetroffenheiten gibt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gibt das Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: www.umgebungslaerm.nrw.de .

Im Lärmkartenviewer NRW des Umgebungslärmportals sind alle Lärmkarten der vierten Runde für Nordrhein-Westfalen einsehbar: www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes stellt die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes bereit: www.geoportal.eisenbahn-bundesamt.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort