Ein Fall für die Polizei Pflichtversicherungsverstoß mit E-Scooter

Grevenbroich · Einer Polizeistreife kam am späten Samstagabend (20.7.), gegen 23 Uhr, auf der Merkatorstraße ein 28-jähriger E-Scooter-Fahrer entgegen.

An dem elektrisch angetriebenen Gefährt fehlte das Versicherungskennzeichen. Die anschließende Kontrolle bestätigte, dass kein Versicherungsschutz bestand. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat ein und der betroffene Grevenbroicher musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen.

Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung, sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig.

Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt. Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar.

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