Dreiecksfläche gekauft

Kaarst · „Amprion“ und die „ACL Rückverfüllung Kaarst“ haben sich über den Erwerb der so genannten „Kaarster Dreiecksfläche“ geeinigt. ACL, ein Tochterunternehmen der

AMAND-Gruppe, verfügte über einen Großteil des für den Bau des Ultranet-Konverters favorisierten Grundstücks zwischen A57, Bahnlinie und Landstraße im Nordwesten der Stadt Kaarst. Über die vertraglichen Inhalte vereinbarten die

Unternehmen Stillschweigen.

„Amprion“ hatte die Dreiecksfläche im Dezember 2014 nach einem mehrstufigen Suchverfahren als seinen Standort-Favoriten für den nördlichen Konverter der Gleichstromverbindung Ultranet benannt. Im Vergleich zu allen anderen untersuchten Flächen weist die Dreiecksfläche den größten Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung auf.

„Dies ist ein Meilenstein für den geplanten Konverterstandort“, sagte Hans-Jürgen Brick, kaufmännischer Geschäftsführer bei „Amprion“. Die Nutzung der Dreiecksfläche für den Bau des Konverters hängt maßgeblich von der Lösung des Konflikts mit der bestehenden regionalplanerischen Ausweisung als „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ ab. „Amprion“ will deshalb auch bis Ende des Monats eine entsprechende Stellungnahme im laufenden Verfahren zur Änderung des Regionalplans (Zieländerung) bei der Bezirksregierung Düsseldorf einbringen. „Die Entscheidung hierzu liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich. Als Mit-Eigentümer der Fläche hoffen wir aber, dass die Hürde genommen werden kann“, sagte Brick. „Amprion“ setzt sein Informationsangebot am 20. April von 17 bis 20 Uhr im „Mercure“-Hotel in Kaarst fort. Die Mitarbeiter stellen auch den Planungsstand und das bevorstehende Genehmigungsverfahren für die Gleichstromverbindung Ultranet vor. Die Leitung soll im Rhein-Kreis auf bestehenden Freileitungsmasten mitgeführt werden. Den ersten Teil des zweistufigen Genehmigungsverfahrens, die Bundesfachplanung, bereitet „Amprion“ derzeit vor. Eine Festlegung des Konverterstandorts ist mit diesem Verfahren noch nicht verbunden. Dieser wird erst im zweiten Genehmigungsschritt, dem Planfeststellungsverfahren, beantragt.

(Kurier-Verlag)
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