Kreis-Umweltamt mahnt Das richtige Verhalten in Naturschutzgebieten

Grevenbroich · Kurz vor der Sommer- und Feriensaison hat das Umweltamt des Rhein-Kreises auf das richtige Verhalten in den heimischen Naturschutzgebieten hingewiesen.

Welche Verhaltensweisen in den heimischen Naturschutzgebieten opportun sind, darüber hat jetzt das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss informiert.

Foto: RKN./Thomas Marx

„Naturschutzgebiete haben für den Schutz der biologischen Vielfalt eine besondere Bedeutung. Viele Arten brauchen große, ungestörte Rückzugsgebiete. Wichtig ist zudem, dass sich dort die Natur gemäß ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann“, so Amtsleiterin Ines Willner.

Die biologische Vielfalt und die Leistungen von Ökosystemen wie Nahrung, Wasser und Luft seien für die Menschen essenziell. Und deshalb solle jeder einzelne daran mitwirken, sie zu erhalten.

Wesentlich zur Bewahrung der Natur tragen die in den Landschaftsplänen des Rhein-Kreises festgesetzten Schutzgebiete bei. Herausragend sind dabei die Naturschutzgebiete, von denen die meisten am Rhein liegen. Dazu zählen etwa der Grind bei Stürzelberg, die Altstromrinne südlich von Zons oder die Rheinaue bis Rheinfeld.

Ines Willner, Leiterin des Amtes für Umweltschutz des Rhein-Kreises. Foto: RKN.

Foto: RKN.

„Naturschutzgebiete sind Vorranggebiete für die Natur. Sie können zugänglich gemacht werden, wenn dies mit dem Schutzzweck vereinbar ist. In unserem Kreis ist dies bei fast allen Naturschutzgebieten auf den gekennzeichneten Wegen der Fall“, berichten die Fachleute vom Umweltamt.

Diese Gebiete mit ihren Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensräumen sollen sich so weit wie möglich natürlich und ungestört entwickeln können. Dort sind auch Land- und Forstwirtschaft bestimmten Regelungen unterworfen.

Das Amt für Umweltschutz weist auf die geltenden Verhaltensregeln in den Naturschutzgebieten hin:

• Verlassen Sie die Wege bitte nicht! Dies gilt auch für das Reiten und Fahrradfahren. Ohne dass Sie es merken, können Sie empfindliche Tierarten stören und brütende oder nistende Tiere von ihren Nestern vertreiben. Den Tod der Jungtiere werden Sie sicher nicht wollen.

• Entnehmen Sie bitte keine Pflanzen! Diese sind in der freien Natur viel schöner anzusehen. Oft handelt es sich um seltene Pflanzen, die nur am diesem Standort wachsen können.

• Es versteht sich von selbst, dass in Naturschutzgebieten Lagern, Zelten, Feuermachen, Grillen, Baden und übermäßige Lärmentwicklung verboten sind, ebenso die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen jeder Art und das Fahren mit Kraftfahrzeugen.

• Hunde müssen an der Leine geführt werden!

• Aber auch weniger bekannte Verhaltensregeln sollten Besucher in Naturschutzgebieten berücksichtigen: So ist es etwa untersagt, Kameradrohnen aufsteigen zu lassen.

Der Appell des Umweltamtes fällt denn auch unmissverständlich aus: „Bitte bedenken Sie immer: Naturschutzgebiete sind vielfach die letzten Lebensräume für ohnehin bedrohte Pflanzen und Tiere! Verschlechtern sich diese, werden die Arten unwiederbringlich verschwinden.“

Die Naturschutzgebiete im Rhein-Kreis sind auf einer Karte im Internet dargestellt: https://rkn.nrw/pr051.

(-ekG.)