Kreishaushalt 2026 Umlage der Kommunen reicht nicht für die Sozialaufwendungen

Grevenbroich · Die Finanzlage von Kreisen und Kommunen in Deutschland hat sich weiter verschlechtert. Mit rund 24,8 Milliarden Euro verbuchten sie im vergangenen Jahr das größte Haushaltsdefizit in der bundesdeutschen Geschichte. Auch der Rhein-Kreis und die kreisangehörigen Kommunen spüren zunehmend den enormen Finanzdruck auf ihre Haushalte.

Die Grafik zeigt die Höhe der Aufwendungen für Sozialleistungen inklusive Landschaftsumlage sowie die Erträge aus der Kreisumlage.

Foto: RKN.

Die Eckdaten des Haushaltsentwurfs für 2026, die Landrätin Katharina Reinhold und Kreiskämmerer Bijan Djir-Sarai jetzt in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz mit den Bürgermeistern besprochen haben, spiegeln die dramatische Finanzentwicklung wider.

Schon jetzt ist klar: Die von den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde zu zahlende Kreisumlage in 2026 deckt nicht einmal die stetig wachsenden Sozialaufwendungen ab.

Landrätin Katharina Reinhold begrüßte die Bürgermeister aus dem Kreisgebiet zur Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz.

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„Sparsamkeit bleibt unser oberstes Gebot – doch selbst mit größter Haushaltsdisziplin können wir die strukturellen Probleme der kommunalen Finanzausstattung nicht ausgleichen“, betonte Landrätin Katharina Reinhold auf der Bürgermeister-Konferenz. „Die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis sitzen in dieser schwierigen Situation in einem Boot. Als Landrätin ist es mir wichtig, die Bewältigung dieser Herausforderung im Miteinander mit unseren kreisangehörigen Kommunen anzugehen. Wir müssen gemeinsam Wege finden, wie wir trotz knapper Mittel handlungsfähig bleiben, ohne dabei die Entwicklung des Kreises zu vernachlässigen.“

Die Landrätin fügt hinzu: „Ich freue mich, dass wir in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz im Konsens vereinbart haben, das Miteinander zwischen Kreis und Kommunen weiter zu stärken. Das schließt auch ein neues Verfahren zur Benehmensherstellung zum Kreishaushalt ein.“

Mit Blick auf das Zahlenwerk wurde beispielsweise die Aufnahme von Gesprächen auf Ebene der Kämmereien vereinbart.

Laut Haushaltsentwurf ist nach aktuellem Stand für 2026 eine Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage von derzeit 34,9 auf voraussichtlich 37,52 Prozentpunkte notwendig.

Kreiskämmerer Djir-Sarai macht deutlich, dass die Kreisumlage nicht ausreicht, um die vorgegebenen Sozialleistungen zu finanzieren: „Selbst mit der vorgesehenen Anhebung decken die Einnahmen aus der Kreisumlage nicht einmal die Aufwendungen für Sozialleistungen inklusive Landschaftsumlage. Diese Ausgaben liegen in einer Größenordnung von 379,1 Millionen Euro – dem stehen Einnahmen aus der Kreisumlage von 358,7 Millionen Euro gegenüber.“

Diese Entwicklung sei nicht hausgemacht, so Djir-Sarai weiter. „Die Kostensteigerungen können in der Höhe von uns nicht beeinflusst werden und müssten auch getragen werden, wenn es den Kreis nicht gäbe.“

Landrätin Reinhold betont, dass es schon jetzt gelungen sei, die Kreisumlage weniger zu erhöhen, als zunächst als erforderlich erachtet. Die Kreisverwaltung werde auch weiterhin umfänglich Potenziale ausloten, um Kosten zu senken, ohne dass dies zu Lasten der Bürger sowie der nachfolgenden Generationen geht. „Zugleich ist es wichtig, den Kreis zukunftsfest aufzustellen und die hierfür notwendigen Maßnahmen umzusetzen“, fügt sie hinzu.

Besondere Schwerpunkte für die Weiterentwicklung des Kreises wird der Etat 2026 unter anderem im Bereich Sicherheit, Bevölkerungsschutz, Digitalisierung und Strukturwandel setzen.

Reinhold mahnt zugleich eine Reform der kommunalen Finanzierung an: „Wenn selbst solide aufgestellte Kreise ihre Sozialaufwendungen nicht mehr mit der Umlage finanzieren können, ist das ein Alarmsignal für das gesamte System. Wir brauchen eine faire Finanzierung der Sozialaufwendungen – sonst ist die kommunale Handlungsfähigkeit akut bedroht.“

Die Einbringung des Haushaltsentwurfs in den Kreistag erfolgt am 17. Dezember. Anschließend beraten die Ausschüsse und Fraktionen, bevor der Kreistag den Haushalt voraussichtlich am 25. März beschließen soll.

(-ekG.)