Betroffene Bedburger erhalten 300.000 Euro Soforthilfe Land hilft nach Starkregen

Kaster · Die Stadt Bedburg erhält 300.000 Euro Soforthilfe aus dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Menschen zu helfen, die durch den Starkregen am 9. September 2025 schwere Schäden erlitten haben.

Sascha Solbach, Bürgermeister Stadt Bedburg, freut sich über die Hilfen für Starkregen-Opfer.

Foto: SBed./Hannes Kessler

Auf Initiative der Stadt Bedburg stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 300.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. Diese Hilfe kommt allen Bedburgern zugute, die durch das Unwetter in Not geraten sind.

„Der Starkregen am 9. September hat viele Bedburger hart getroffen. Es war uns deshalb ein großes Anliegen, schnell und unbürokratisch Hilfe für die betroffenen Haushalte zu organisieren. Daher bin ich sehr froh, dass das Land Nordrhein-Westfalen unserer Bitte nachgekommen ist und wir die Betroffenen mit den Mitteln aus der Soforthilfe unterstützen können“, erklärt Bürgermeister Sascha Solbach.

Gleich nach dem Starkregenereignis vom 9. September hatte die Stadt Bedburg den betroffenen Familien Wohnraum vermittelt und Container aufgestellt, in denen beschädigter Hausrat kostenfrei entsorgt werden konnte. Darüber hinaus wurden die Betroffenen mit Getränken und Lebensmitteln versorgt, der Bauhof sowie der Technische Dienst der Stadt Bedburg halfen bei den Aufräumarbeiten.

Neben weiteren Beratungsangeboten fand zuletzt eine Kunstauktion statt. Der Erlös dieser Auktion in Höhe von 4.500 Euro sowie eine weitere Spende der Kreissparkasse Köln in Höhe von 1.000 Euro kommen nun den Betroffenen aus der Ressourcenschutzsiedlung zugute.

Nach den direkten Hilfsangeboten in den einzelnen Bedburger Ortsteilen ist die so genannte „Soforthilfe“ nun ein weiterer wichtiger Schritt, um die betroffenen Familien zu unterstützen. Die Mittel in Höhe von 300.000 Euro stammen aus der Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden, kurz „Richtlinie Naturkatastrophen“, die durch das Landesministerium des Innern erlassen wurde.

Höhe der Soforthilfe und Bedingungen

Alle vom Starkregenereignis betroffenen Haushalte in Bedburg können die Soforthilfe ab sofort beantragen. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der Stadt Bedburg zur Verfügung oder können im Rathaus Kaster abgeholt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2026 eingereicht werden – entweder postalisch (Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, z. H. Vorzimmer Verwaltungsvorstand) oder per Mail an stadtverwaltung@bedburg.de.

Die Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Ein-Personen-Haushalte erhalten eine Unterstützung von 2.000 Euro, für jede weitere im Haushalt gemeldete Person werden zusätzlich 1.000 Euro gewährt. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können bis zu 5.000 Euro je Betriebsstätte erhalten.

Die Voraussetzungen für die Soforthilfe umfassen unter anderem einen Schaden von mindestens 5.000 Euro oder den Verlust des Hausstandes sowie die Bestätigung, dass keine oder nicht ausreichende Versicherungsleistungen für die Schäden aufkommen. Betroffene müssen zudem erklären, dass es sich um ihren Hauptwohnsitz handelt.

Die Stadt Bedburg setzt mit dieser Maßnahme ein weiteres Zeichen der Solidarität und Unterstützung für alle, die vom Starkregen betroffen sind. Alle Fragen und Antworten (FAQ) sowie die Antragsformulare gibt es unter www.bedburg.de.

(-ekG.)
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